Schwarzenbek. Neue Satzung Politikern streichen Ausnahmeregelung für einzelne Baumarten und stellen alle unter Schutz
Wer in seinem Garten viele alte Bäume stehen hat, ist ein Naturfreund und sorgt für ein gutes Mikroklima in der Stadt. Wer aber vor allem Birken, Pappeln, Lärchen, Tannen, Fichten, Kiefern und Ahornbäume sein Eigen nennt, hat jetzt ein Pro-blem, sofern diese Bäume in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter aufweisen – und der Gartenbesitzer vorhatte, diese zu fällen.
Denn diese Bäume, die in der alten Baumschutzsatzung explizit ausgenommen wurden, sind in der neuen Fassung als schutzwürdig eingestuft. In Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises sowie mit Baumexperten war die acht Jahre alte Satzung überarbeitet und den aktuellsten Rechtsprechungen angepasst worden.
In der Stadtverordnetenversammlung wurde sie jetzt mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen gebilligt, FDP und Freie Wähler (FWS) stimmten dagegen. FDP-Stadtvertreter Tim Hamann sah darin einen Eingriff in die Eigentumsrechte und eine „Gängelung“ der Bürger. Erwiderung von Nils Hilger (SPD): „Sie können doch auch ihr Haus nicht beliebig erweitern oder aufstocken, auch dafür gibt es Regeln.“ FWS-Fraktionschef Eberhard Schröder hingegen könnte mit der neuen Satzung sogar leben, wenn denn die Schwarzenbeker die Möglichkeit erhielten, ihre Gärten der neuen Satzung „anzupassen“: Er forderte, die Bürger mittels einer Einwohnerversammlung zunächst über die neuen Regeln zu informieren und die Satzung erst zum 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen.
Denn in der Zeit vom 30. September bis 1. März eines Jahres sind Rückschnitte und Fällungen durch das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt. Die Bürger zu informieren, sei eine gute Sache, befand der Bauausschussvorsitzende Matthias Schirmacher (Grüne), in dessen Ausschuss die Satzung vorbereitet wurde.
Die Verschiebung des Inkrafttretens lehnte Schirmacher jedoch wie die Mehrheit der Politiker ab: „Damit würden wir die Bürger ja geradezu auffordern, im Herbst ihre Tannen und Birken noch schnell zu fällen.“ Doch das würde dem Zweck der Satzung entgegenstehen, die ja gerade auch diese Bäume unter Schutz stellen will.
Doch Gartenbesitzer dürfen dennoch weiterhin die Säge ansetzen: Als „Kompensation“ für die Unterschutzstellung aller Bäume (Ausnahme: Obstbäume, Bäume auf Friedhöfen und auf Waldflächen, für die das Naturschutz- oder Denkmalschutzgesetz gilt) wurde der Abstand zum Haus, innerhalb dessen Bäume ohne Antrag gefällt werden können, von fünf 5 auf 7,50 Meter erweitert. Wenn der Baum außerhalb dieses Bereiches steht und gefällt werden soll, gelten weiterhin die Ausnahmeregelungen, die auch schon die alte Satzung enthielt.