Schwarzenbek. Schwarzenbek. Per Verordnung sollen 80 Prozent der Stadtfläche zum Wasserschutzgebiet werden. Für bestehende Gebäude gilt ein Bestandsschutz.

„Wir beziehen in Schleswig-Holstein all unser Trinkwasser aus dem Grundwasser. Gerade deshalb ist Grundwasserschutz für das Land essenziell“, gibt Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als Grund für die neue Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) an. Der Entwurf liegt ab heute im Schwarzenbeker Rathaus, Ritter-Wulf-Platz 1, zur Einsicht aus. Auch im Amt Schwarzenbek-Land (Gülzower Straße 1) und dem Amt Büchen (Amtsplatz 1) sowie im Internet (www.schles wig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/grundwasser/grundwas serschutz.html) können Bürger den Entwurf einsehen.

Auflagen für Neubauten und Landwirtschaft

Bislang gibt es 37 Wasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein, zehn weitere sollen hinzukommen – darunter auch Schwarzenbek. Gut 80 Prozent der bebauten Fläche der Stadt würden künftig zum Schutzgebiet gehören. Während für bestehende Gebäude Bestandsschutz gilt, gibt es für Neubauten und die Landwirtschaft höhere Auflagen. So darf etwa Grünland nicht zu Ackerfläche umgewandelt und bei Neubauten keine Erdtanks eingesetzt werden.

Wasserqualität wird regelmäßig beprobt

In Schwarzenbek wird das Trinkwasser (durchschnittlich 840 000 Kubikmeter im Jahr) für die Stadt und fünf Umlandgemeinden direkt im Ortszentrum aus vier Brunnen in einer Tiefe von 60 bis 143 Metern gefördert. Die Qualität ist gut, das Wasser wird regelmäßig beprobt. Trotzdem sind die Sulfat-Werte in den vergangenen Jahrzehnten seit 1973 gestiegen. Sie sollten bei 50 Milligramm pro Liter liegen, erreichen aber an zwei Brunnen bis zu 80 Milligramm. Dies sei bisher unbedenklich, aber ein Anzeichen dafür, mit einem Schutzgebiet gegenzusteuern, so ein Experte bei der Anhörung im Rathaus am 19. Januar diesen Jahres.

Hausbesitzer müssen Anlagen öfter prüfen

Durch die Verordnung soll ein angemessener Schutz des Grundwassers sichergestellt werden, ohne dass die Betroffenen vor Ort über Gebühr belastet werden. Für Hausbesitzer bedeutet dies unter anderem : Sie müssen bis 2022 eine Dichtigkeitsprüfung für ihre Abwasserleitungen vornehmen lassen. Die kostet etwa 500 Euro und muss künftig alle 15 Jahre (bisher alle 30 Jahre) wiederholt werden. Erdtanks müssen in dem Gebiet alle 30 Monate überprüft werden, Heizöltanks im Keller alle fünf Jahre.

Bürger können Unterlagen einsehen

Noch ist die Verordnung des Umweltministeriums nur ein Entwurf: Bis zum 1. Dezember können Bürger die Unterlagen einsehen. Bis zum 15. Dezember können betroffene Bürger und Unternehmen im Anhörungsverfahren Einwendungen und Anregungen vorbringen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Nach deren Auswertung findet vor Ort ein Erörterungstermin statt.