Schwarzenbek. Schwarzenbek. Eine Schwarzenbekerin hat einen gemieteten Radlader auf die Seite gelegt. Das Gerät kippte um, als sie ihren Garten planierte

Kurioser Unfall auf einer Baustelle im Neubaugebiet Peerkoppel: Eine 29-Jährige hatte am Sonnabend bereits den ganzen Tag über mit Hilfe eines gemieteten Radladers Mutterboden auf dem Baugrundstück verteilt, als sie mit dem tonnenschweren Gefährt gegen 21 Uhr plötzlich umkippte.

„Das Umkippen ging wie in Zeitlupe. Ich war schon den ganzen Tag am Arbeiten, aber dann habe ich wohl irgendwie einen schlechten Schwerpunkt erwischt“, sagte die 29-Jährige. Mit voller Schaufel fuhr sie rückwärts vom Sandhaufen über das Baugrundstück, als der Radlader plötzlich in Schieflage geriet und umkippte.

Fahrerin verletzte sich nur leicht

Die Fahrerin verletzte sich dabei leicht am Arm, konnte aber eigenständig aussteigen. Augenblicke später hüllte eine Rauchwolke das Neubaugebiet an der Brüggemannstraße ein: Das Motoröl war durch den Unfall ausgelaufen und hatte sich auf heißen Motorteilen entzündet. Zu einem nennenswerten Feuer kam es glücklicherweise aber nicht.

„Wir sind von der Leitstelle alarmiert worden, um auslaufendes Öl aufzunehmen“, berichtete Tobias Eggers, Gruppenführer der Feuerwehr. Zwölf Feuerwehrmänner fuhren mit drei Fahrzeugen zur Einsatzstelle. Mit Hilfe einer Plane konnte verschmutztes Erdreich schnell aufgenommen werden.

Mit Seilwinde und Hebekissen wieder aufgerichtet

Schwieriger gestaltete es sich, den Radlader wieder auf seine vier Räder zu stellen. Eggers: „Bei einem Auto weiß man, wie man vorgehen muss, aber einen umgekippten Radlader richtet man ja nicht alle Tage wieder auf.“ Nach etwa eineinhalb Stunden gelang die Aktion mithilfe einer Seilwinde und eines Hebekissens. Die Brüggemannstraße war während des Einsatzes zwischen Markriede und Schäferkoppel voll gesperrt.

Jetzt muss die 29-Jährige dem Verleiher erzählen, welches Missgeschick ihr mit dem Radlader widerfahren ist. Den Schaden an der Baumaschine wird sie mit 2500 Euro über die Selbstbeteiligung mittragen müssen, den Feuerwehreinsatz muss laut Gebührenordnung der Stadt die Fahrzeugversicherung zahlen.