Ratzeburg. Amtsschimmel lässt grüßen: Der Kampf gegen die Tierseuche stellt die Jäger vor ein kurioses wie unappetitliches Problem.

Die Jägerschaft ist jetzt offiziell gefordert zu helfen, um ein unbemerktes Ausbrechen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Herzogtum Lauenburg zu verhindern. Die Regeln zur Entnahme von Proben erlegter Wildschweine wurden mit der Kreisjägerschaft abgestimmt, bestätigt deren Vorsitzender Bernd Karsten. Die Probenentnahme wird mit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen, winzige Parasiten, kombiniert. In einem wichtigen Punkt sehen die Waidleute jedoch weiterhin Nachbesserungsbedarf.

Herzogtum Lauenburg: Waidmänner müssen Proben nehmen

Wie berichtet müssen Waidmänner und Waidfrauen im Kreis Herzogtum Lauenburg jetzt von jedem toten Wildschwein Proben nehmen, damit diese auf die Erreger der hochansteckenden Tierseuche ASP untersucht werden können.

Für die Jäger sei es keine Frage: „Von der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wären nicht nur Nutztierhalter betroffen, sondern auch wir Jäger wie auch alle Landwirte der Region“, erläutert Bernd Karsten. Würde ein ASP-Ausbruch festgestellt, würden Sperr- und Gefahrenbereiche eingerichtet. „Im Kernbereich würde ein absolutes Jagdverbot gelten“, zudem würden starke Beschränkungen für Schweinehalter und alle Landwirte greifen.

Bei ASP-Ausbruch drohen Jägern und Bauern starke Beschränkungen

Das Ziel ist klar: Es soll jede Störung unterbleiben, die infizierte Tiere dazu veranlassen könnte, abzuwandern und damit die Seuche weiter in der Region zu verbreiten.

Die Tierseuche endet in der Regel für Wild- wie Hausschweine tödlich, für Menschen dagegen ist sie ungefährlich. Die Lauenburgische Kreisjägerschaft sei schon seit Jahren im Kampf gegen die Schweinepest aktiv, betont Karsten. „Wir haben 2019 einen Leitfaden an unsere Jägerschaft herausgegeben. Danach soll jedes zehnte bei Drückjagden erlegte Wildschwein und jedes vom Ansitz geschossene Tier auf ASP ­beprobt werden.“

Mit der aktuellen Verfügung des Kreises wird die grundsätzlich vorgeschriebene Schau auf Trichinen, parasitäre Würmer, und auf ASP-Erreger miteinander verbunden. Der Mehraufwand ist überschaubar, es werden Proben aus verschiedenen Körperteilen genutzt.

Sorgen bereitet den Jägern der Umstand, dass die nicht nutzbaren Innereien der erlegten Tiere weiterhin im Wald verbleiben sollen. Der sogenannte Aufbruch dürfe, wie bislang, tiersicher vergraben werden.

Zuerst die Innereien vergraben, dann wieder ausbuddeln?

Eine Abgabestelle dafür ist nicht Gegenstand der aktuellen Allgemeinverfügung, bedauert Karsten. „Es heißt, die Gesetzeslage gibt eine öffentliche Annahmestelle nicht her.“ Das Problem: „Ist ein Test positiv, müssten wir Jäger wieder in den Wald und den Aufbruch ausgraben, um ihn dann nach den dann gültigen Bestimmungen sicher zu entsorgen.“