Lauenburg/Büchen. In einen privaten Hühnerstall in Schwanheide ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Die Überwachungszone schließt Lauenburg mit ein.

Keine gute Nachricht für die Halter von Geflügel in Lauenburg, Büchen und einigen Gemeinden des Amtes Lütau: Einen Tag vor Heiligabend war in der Gemeinde Schwanheide (Mecklenburg-Vorpommern) in einem privaten Hühnerstall der Ausbruch der sogenannten Geflügelpest (Vogelgrippe) festgestellt worden.

Wie in solchen Fällen üblich, hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Überwachungszone festgelegt, die auch Teile des Kreises Herzogtum Lauenburg betrifft. Konkret fallen in diese Schutzzone die Stadt Lauenburg sowie die Gemeinden Büchen, Basedow, Bröthen, Buchhorst, Büchen, Dalldorf, Fitzen, Krüzen, Langenlehsten, Lanze, Lütau, Wangelau, Witzeeze und Schulendorf.

Für Geflügelhalter und Vogelzüchter in diesen Orten kommt jetzt jede Menge Arbeit zu. Zunächst müssen die den Bestand ihrer Tiere zählen und der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Schmilauer Straße 66, 23879 Mölln übermitteln. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail an veterinaerwesen@kreis-rz.de möglich.

Vogelgrippe: Geflügel und Zuchtvögel müssen in geschlossene Ställe

Neben der Zahl der Tiere müssen die Nutzungsart, der Standort eventuell verendeter Vögel sowie jede andere Veränderung im Bestand angezeigt werden.

Eine gefährliche Infektionsquelle sind Wildvögel, die mit dem Geflügelbestand oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen könnten. Um dies zu verhindern, sind die Tiere derzeit in geschlossenen und nach oben gesicherten Ställen oder Käfigen unterzubringen.

Auch Menschen können Infektionsträger des Vogelgrippevirus sein

Seit 1997 ist bekannt, dass unter bestimmten Umständen Viren der Vogelgrippe auch auf den Menschen übertragbar sind. Auf jeden Fall können Menschen das Virus weiterverbreiten.

Deshalb sind im Bereich der Überwachungszone an den Zu- und Abgangswegen zu den Betrieben Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks und der Fahrzeugreifen vorzuhalten.