Lauenburg. Nur eine Namensänderung? Aus dem Lauenburger Bürgervorsteher wurde jetzt ein Stadtpräsident
„Aus Raider wird Twix, sonst ändert sich nix.“ So erklärte die Werbung vor 30 Jahren die Umbenennung eines Schokoriegels. In Anlehnung an den Spot könnte man jetzt sagen: Aus dem Lauenburger Bürgervorsteher wird ein Stadtpräsident, aber sonst bleibt alles beim Alten.
Mit der Änderung der Hauptsatzung stimmten die Stadtvertreter in ihrer jüngsten Sitzung auch der Namensänderung für das Amt des Stadtoberhauptes zu. Die Landesregierung hatte im September vergangenen Jahres durch die Änderungen der Kommunalverfassung hauptamtlich geführten kleineren Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, für die Vorsitzenden der Stadtvertretung die Bezeichnung „Stadtpräsidentin / Stadtpräsident“ einzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt war das nur Kommunen mit über 20.000 Einwohnern gestattet.
Offenbar eine gute Gelegenheit für Lauenburg. Jens Anderson, in der Stadtverwaltung für Organisation und Recht zuständig, sagt: „Wir haben die Hauptsatzung geändert und damit gleichzeitig das Amt des Stadtoberhauptes umbenannt. In den Fraktionen stieß das auf Zustimmung.“
Geesthacht und Schwarzenbek haben Bürgervorsteher
Auch wenn die größeren Nachbarstädte Geesthacht und Schwarzenbek bisher keinen Vorstoß unternommen haben, ist Lauenburg nicht die einzige Kommune im Land, die die neue Regelung für sich nutzt. Auch die Kreisstadt Ratzeburg hat jetzt einen Stadtpräsidenten. Ottfried Feußner hatte sich lange für die Umbenennung seines Amtes eingesetzt. „Gäste unserer Kommune konnten mit der Bezeichnung Bürgervorsteher wenig anfangen. Sie war nur Schleswig-Holstein und Teilen von Mecklenburg-Vorpommern geläufig. Dass sich dahinter der oberste Repräsentant der Stadt verbirgt, wurde nicht deutlich“, sagt er. So habe es seit 2004 immer wieder Vorstöße seitens der ehrenamtlichen Bürgervorsteher gegeben über den Städteverband das Land zu bewegen, die Namensänderung zu erlauben. „Ich werde zukünftig nicht mehr erklären müssen, was meine Position ist und warum ich gerade eine Grußwort halte. Die Bezeichnung des Stadtpräsidenten ist selbsterklärend“, sagt Feußner, der seit 2003 den Vorsitz der Ratzeburger Gemeindevertretung führt.
Der erste Lauenburger Stadtpräsident ist Wilhelm Bischoff. Im Juni 2018 war der heute 82-Jährige von der CDU-Fraktion für das Amt des Bürgervorstehers vorgeschlagen und von der Stadtvertretung einstimmig gewählt worden.
Hauptsatzung legt Aufgaben des Stadtpräsidenten fest
In der Hauptsatzung sind die Aufgaben des Stadtpräsidenten definiert. „Sie oder er vertritt die Belange der Stadtvertretung gegenüber der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister als verwaltungsleitendem Organ der Stadt“, heißt es darin. Wortgleich war vorher auch die Definition der Aufgaben des Bürgervorstehers der Stadt. Wie es in Lauenburg Tradition ist, will Wilhelm Bischoff auch als Stadtpräsident regelmäßige Bürgersprechstunden abhalten.
Offenbar klingt Stadtpräsident in den Ohren der Lauenburger Politiker nur einfach besser, als Bürgervorsteher. Denn auch an der Höhe der Entschädigung für den Amtsträger ändert sich nichts. Zwar hatte die Stadtvertretung kürzlich eine Erhöhung für alle politischen Mandatsträger beschlossen, aber in der Entschädigungsverordnung des Landes wird zwischen Bürgervorsteher und Stadtpräsident kein Unterschied gemacht.