Lauenburg. Der Hochwasserschutz für Lauenburg ist noch eine Vision, doch die Kostenfrage steht im Raum. 90 Prozent trägt das Land, doch wer den Eigenanteil?
Seit dem Elbe-Hochwasser im Sommer 2013 ist für die meisten Betroffenen bisher viel zu wenig passiert. Die Lauenburger Altstadthäuser sind heute ebenso wenig geschützt wie vor sechs Jahren. Der in Aussicht gestellte Fertigstellungstermin der Hochwasserschutzanlagen wurde immer wieder korrigiert. Noch geht die Stadt davon aus, dass der zuletzt genannte Termin 2028 zu halten sei.
Land übernimmt 90 Prozent der Kosten
Aber nicht nur die schleppende Fertigstellung macht vielen Altstadtbewohnern Sorgen: Der Eigenanteil an den Kosten schwebt über ihren Köpfen wie ein Damoklesschwert. „Angesichts erhöhter Hochwasserrisiken werden wir die Kostenübernahme des Landes für die Hochwassergebiete der Stadt Lauenburg aufgrund ihres hohen Denkmalschutzwertes zu 90 Prozent umsetzen“, stand im Koalitionsvertrag, den CDU, Grüne und FDP im Juni 2017 unterzeichnet hatten.
Unklar war bisher allerdings, ob die Stadt auf den übrigen zehn Prozent sitzen bleibt – oder sich das Geld von den Anwohnern zurückholen kann. Jetzt ist klar: Der Eigenanteil kann auf alle umgelegt werden, die einen Vorteil von den Schutzanlagen haben. Möglich macht das eine entsprechende Änderung im Landeswasserverbandsgesetz, die zum ersten Januar dieses Jahres wirksam wurde.
Eigenanteil kann auf Vorteilsnehmer umgelegt werden
Um welche Summe es sich bei den zehn Prozent Eigenanteil handelt, ist derzeit noch völlig unklar. Grobe Schätzungen aus dem Jahre 2017 gingen von rund 40 Millionen Euro Gesamtkosten aus. Die Betroffenengemeinschaft Hochwasser ist jedenfalls alarmiert. „Es kann nicht sein, dass nur die Altstadtbewohner zur Kasse gebeten werden. Wenn schon, müsste es eine Umlage auf alle Lauenburger Einwohner geben“, sagt Sprecher Jörg Sönksen.
Christian Asboe, der in der Verwaltung den Hut für den Hochwasserschutz aufhat, beruhigt: „Die gesetzliche Möglichkeit bedeutet ja nicht, dass wir die Umlage der Kosten auch sofort vornehmen. Wir haben überhaupt noch keine satzungsmäßige Grundlage, um die Summe einzufordern“, sagt er. Außerdem seien viele Bereiche, die geschützt werden müssen, kommunales Eigentum. „Problematisch ist auch noch, dass wir rechtssicher klären müssen, wer in diesem Fall überhaupt Vorteilsnehmer ist. Das müssen keinesfalls nur Bewohner der Altstadt sein“, stellt er klar. Und niemand müsse fürchten, die Summe in einem Betrag auf den Tisch legen zu müssen.
Planung für Kernbereich der Altstadt soll 2020 beginnen
Der Planungsbereich A umfasst das Gebiet vom Ruferplatz bis zum Bootshaus am Kuhgrund und betrifft den Kernbereich der Lauenburger Altstadt – und damit die meisten Bewohner der historischen Häuser. Dieser Bereich gilt als der komplizierteste bezüglich des Hochwasserschutzes. Lange Zeit ging es hier überhaupt nicht voran, doch jetzt kommt auch hier Bewegung in die Sache. Derzeit werden von der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) die Ausschreibungsunterlagen für die Planung dieses Bereiches erstellt. Die Ausschreibung selbst soll im März erfolgen. Wir gehen davon aus, dass im Spätsommer die Vergaben der Planungsleistungen erfolgen kann, stellt Asboe in Aussicht.