Lauenburg. Der neue Investor des geplanten Hotels am Fürstengarten möchte außerdem ein Wohn- und Geschäftshaus dort errichten.
Alles wieder auf Anfang: Bei der ersten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im neuen Jahr werden sich die Politiker erneut mit dem Bebauungsplan Fürstengarten beschäftigen. Nach vielem Hin und Her gibt es einen neuen Vorhabenträger für das seit 2013 geplante Projekt. Seit Januar vergangenen Jahres ist die Hotelgesellschaft am Fürstengarten Lauenburg mbH im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist der Hamburger Unternehmer Sven Jarmuth (wir berichteten).
Wohn- und Geschäftskomplex geplant
Die Änderungswünsche des neuen Investors gegenüber der ursprünglichen Planung sind keineswegs nur Formalien, sondern das Vorhaben wurde komplett überarbeitet. Die neue Idee: Nicht nur eine Hotelanlage im Plangebiet zu errichten, sondern außerdem ein Wohn- und Geschäftshaus entlang der Straße am Fürstengarten. In der Begründung des überarbeiteten B-Planentwurf heißt es: „Vorgesehen ist nunmehr ein solitärer Hotelkomplex im Premium-Segment mit ergänzenden hotelbezogenen Servicewohnungen im nordöstlichen Plangebiet sowie ein zur Straße Fürstengarten begleitender separater Wohn- und Geschäftskomplex.“
Nach den Vorstellungen des Investors sollen die Bewohner der Servicewohnungen auch die Hotelangebote und Dienstleistungen nutzen, die in einem „unmittelbaren funktionalen und baulichen Zusammenhang“ stünden. Allerdings mit einer Einschränkung, die ebenfalls in der Begründung nachzulesen ist: „Eine Sicherung, dass die Bewohner der hotelbezogenen Servicewohnungen Serviceleistungen des Hotels zwingend in Anspruch zu nehmen haben, ist über den Bebauungsplan nicht möglich“. Deshalb beabsichtigt die Stadt, eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Bauherren zu treffen.
Planung der Gebäude noch offen
Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die untere Denkmalschutzbehörde des Kreises bestätigt, Abstimmungsgespräche mit Stadt und Investor zu führen, damit die Planung „nicht in die falsche Richtung“ ginge. Im neuen Entwurf des Bebauungsplanes sind diesbezüglich noch keine konkreten Festlegungen getroffen. Weder Lage der Gebäude, noch die die Staffelung der Gebäudehöhen und auch die Gestaltung der Außenanlagen stünden bisher fest.
Weitere Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen
Was von der Stadt allerdings bereits ausgeschlossen wurde, ist eine erneute öffentliche Vorstellung des nunmehr geänderten Projektes. Vor einer gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung werde abgesehen, da eine Vorstellung der Planung bereits stattgefunden habe, unter anderem in Zukunftswerkstätten zum Sanierungsgebiet Ortskern Oberstadt.
Über den Änderungsentwurfes des Bebauungsplanes berät der Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung am Montag, 13. Januar, 19 Uhr, im Forum der Albinus-Gemeinschaftschule.