Lauenburg. Lauenburg. Behindertenbeauftragter Siegfried Betge und die AG „Inklusive Lauenburg“ haben einen Leitfaden für Veranstaltungen zusammengestellt.

Siegfried Betge, Behindertenbeauftragter der Stadt Lauenburg, hat schon einiges erreicht. So wurden manche Gehwege an Einmündungen abgesenkt, auch die Bushaltestellen werden peu à peu behindertengerecht umgestaltet. Doch immer wieder kamen in seine Sprechstunden Menschen, die kaum Zugang zu Veranstaltungen haben. Jetzt hat er mit Martina Schröter, Nikolaus Noack, Susanne Salamon, Katrin Ehbrecht und Helga Peylo die Arbeitsgruppe „Inklusives Lauenburg“ gegründet – und einen Leitfaden für barrierefreie Veranstaltungen in Lauenburg erarbeitet. Vorgestellt wird er heute Abend in der Stadtvertretung (Beginn: 19 Uhr im Forum der Albinus-Gemeinschaftsschule).

„Wir wollen diesen Leitfaden allen Veranstaltern an die Hand geben, damit sie wissen, worauf sie achten müssen“, sagt Siegfried Betge. In größeren Städten, unter anderem Münster, gibt es so einen Leitfaden bereits.

Drei Regeln sollten befolgt werden


Grundsätzlich sollten drei Regeln befolgt werden. Die Räder-Füße-Regel: Sind die Angebote sowohl für Rollifahrer als auch für Gehende durchgängig nutzbar? Die Mehr-Sinne-Regel: Sind die Informationen durch mindestens zwei der Sinne (Sehen, Hören, Fühlen) wahrnehmbar? Und die KISS-Regel: Werden Informationen nach der Methode „Keep it Short and Simple“ (Drücke es einfach und verständlich aus“) angeboten?

Schon in der Werbung und im Veranstaltungskalender sollte auf die Barrierefreiheit verwiesen werden, Plakate sollten kontrastreich gestaltet werden, heißt es in dem Leitfaden. Wege, die für Behinderte geeignet sind, sollten ausgewiesen, Kabelübergänge gut gekennzeichnet und überbrückt werden. Betge: „Außerdem ist es gut, auf Holzschnitzel als Bodenbelag zu verzichten, unter anderem auf dem Lauenburger Weihnachtsmarkt.“ Toiletten und Parkplätze für Behinderten sollten nicht nur vorhanden, sondern auch gut ausgeschildert sein. Wichtig ist auch die Zugänglichkeit: Sind Tresen niedrig genug für Rollstuhlfahrer? Sind die Durchgänge breit genug und hängen bei Ausstellungen Exponate auf mittlerer Höhe?

Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen

Ein weiterer Hinweis des Behindertenbeauftragten: Wenn jetzt unter dem Stichwort Nachhaltigkeit über ein Verbot von Einweggeschirr nachgedacht werde, könne man gleich Geschirr anschaffen, das auch für Menschen mit Greifschwierigkeiten geeignet ist: Becher mit großem Henkel, Teller mit leicht erhöhtem Rand.

Es handelt sich bei dem Leitfaden nicht um verbindliche Vorschriften, vielmehr um Empfehlungen, betont Siegfried Betge. „Jeder Veranstalter ist für die Zugänglichkeit selbst verantwortlich. Und: Menschen mit körperlichem Handicap haben das gleiche Recht am kulturellen Leben teilzunehmen wie gesunde Menschen.“