Lauenburg. Der Termin für die Fertigstellung des Hochwasserschutzes ist erneut verschoben: Frühestens 2024 sind die technischen Anlagen fertig.
Es sei eine Vorplanung, bei der sich noch viel ändern könne, eröffnete der Leiter für Stadtentwicklung, Reinhard Nieberg, die Veranstaltung am Mittwochabend. Etwa 60 Interessierte waren in die Osterwold-Halle gekommen, um sich über den Planungsstand des Hochwasserschutzes zu informieren.
Vorplanung zwischen Ruferplatz und Hitzler-Werft
Vordergründig sollte es allerdings um den Bereich zwischen Ruferplatz und Hitzler-Werft gehen. Jörg Seele vom Hamburger Ingenieurbüro WK-Consult präsentierte eine Kombination aus Schutzelementen, die – je nach den örtlichen Voraussetzungen – entweder vor die bestehenden Bauwerke gesetzt würden, direkt darauf, oder dahinter platziert werden müssten. „Dazu sind noch einige Abstimmungen erforderlich, sodass wir damit rechnen, mit dem Planungsentwurf Mitte nächsten Jahres fertig zu sein“, dämpfte er die Hoffnung auf kurzfristigen Baubeginn. Dieser sei nicht vor 2020 zu erwarten, die Fertigstellung dieses Planbereiches würde sich mindestens bis 2022 hinziehen, so der Ingenieur.
Komplette Fertigstellung nicht vor 2024
„Und was ist mit dem Bereich zwischen Kuhgrund und Rufer-Platz. Warum wird nicht parallel geplant?“, wollte ein Anwohner wissen. Der Schutz des sogenannten Kernbereichs der Altstadt sei noch komplizierter zu planen, antwortete Nieberg. Nach der europaweiten Ausschreibung würde frühestens Ostern nächsten Jahres feststehen, welches Büro die Planung für diesen Bereich übernimmt. „Ich habe die zarte Hoffnung, dass wir 2024 komplett fertig sind“, korrigierte der Amtsleiter den zuletzt genannten Termin um weitere zwei Jahre nach hinten.
„Wie kann es sein, dass Niedersachsen so viel weiter ist als wir?“, wollte CDU-Stadtvertreter Jochen Wallmann von Dietmar Wienhold aus dem Kieler Umweltministerium wissen. „Wir machen, was wir können, aber wir hängen an Fristen“, hielt dieser entgegen. Außerdem seien die örtlichen Gegebenheiten in Lauenburg keineswegs mit denen etwa in Hitzacker zu vergleichen.
„Keine Aufnahme ins Küstenschutzprogramm“
„Warum ist Lauenburg nicht im Küstenschutzprogramm des Landes vertreten?“, wollte ein Anwohner wissen. Hintergrund: In diesem Falle würde das Land nicht nur 80 Prozent der Kosten tragen, sondern die gesamte Summe für den Hochwasserschutz. Nachdem sich die CDU-Fraktion des Landes immer wieder dafür eingesetzt hatte, griff das Thema Anfang des Monats der potenzielle neue Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, wieder auf. Wie berichtet, hatte er der Betroffenengemeinschaft Hochwasser schriftlich zugesichert, im Falle einer Regierungsbildung dieses Thema sofort auf die Agenda zu nehmen. Begründet hatte Günther das mit dem nunmehr nachgewiesenen Tideeinfluss auf die Elbe bei Lauenburg.
„Das wissen wir auch alles. Es ist aber kaum anzunehmen, dass ein schweres Hochwasser und eine Sturmflut zusammentreffen“, hielt Wienhold entgegen. Zudem könnten dann auch andere Städte, beispielsweise Flensburg, Bedarf anmelden, in das Küstenschutzprogramm des Landes aufgenommen zu werden. Allerdings, so räumte er ein, sei dies die derzeitige Rechtslage, die sich mit dem Regierungswechsel ändern könne.
Wann wird im Ernstfall evakuiert?
„Wir haben jetzt ein wenig mehr Klarheit und wissen, worauf wir uns zeitlich mindestens einstellen müssen“, resümierte Jörg Sönksen von der Betroffenengemeinschaft und wollte wissen: „Wir müssen ja leider davon ausgehen, dass es in den nächsten sieben Jahren zu einem weiteren Hochwasser kommt. Wann reden wir endlich darüber, zu welchem Zeitpunkt im Ernstfall evakuiert werden muss?“ In diesem Fall konnte Nieberg konkrete Auskunft geben: Die Bedingungen für die Evakuierung der Altstadt sind Gegenstand eines aktuellen Forschungsprojektes der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg.
Planungsbereiche des Hochwasserschutzes
Der Hochwasserschutz in Lauenburg kann nicht „in einem Stück“ geplant werden. Um die örtlich unterschiedlichen Voraussetzungen des Schutzgebietes zu berücksichtigen, wurde das Areal in die Planungsbereiche A bis D unterteilt, die individuell betrachtet werden müssen.
Planungsbereich A
Der Planungsbereich A umfasst den Kernbereich der Altstadt und erstreckt sich von der Straße Am Kuhgrund bis zum Ruferplatz.
Planungsbereich B
Der Planbereich B reicht vom Ruferplatz bis zur Hitzler-Werft. Für diesen Abschnitt ist im Jahr 2015 ein europaweites Ausschreibungsverfahren eingeleitet worden.
Planungsbereich C
Dieser zu schützende Bereich führt entlang der Hafenstraße (B 209).
Planungsbereich D
Dieser Schutzbereich umfasst die Strecke von der Schleuse auf dem Elbe-Lübeck-Kanal bis zur Palmschleuse.