Lauenburg. Nach dem Regierungswechsel in Kiel werden auch in Sachen Hochwasserschutz für Lauenburg die Karten neu gemischt.

Noch sind die Koalitionsgespräche nicht abgeschlossen, aber dass Daniel Günther (CDU) neuer Ministerpräsident von Schleswig-Holstein wird, gilt als sehr wahrscheinlich. In Lauenburg könnte er sich dann gleich an einem Versprechen messen lassen: In einem Schreiben an die Betroffenengemeinschaft Hochwasser vom 2. Mai dieses Jahres sicherte Günther nämlich zu, im Falle einer Regierungsbildung zur „alten“ CDU-Forderung zu stehen, Lauenburg in das Küstenschutzprogramm des Landes aufzunehmen.

Küstenschutzprogramm bedeutet 100-prozentige Förderung

Käme es dazu, würde der Hochwasserschutz für die Lauenburger Altstadt komplett durch das Land finanziert. Nach den bisherigen Vereinbarungen über den Hochwasserschutz beträgt die Förderung durch das Land lediglich 80 Prozent, der Rest muss als Eigenleistung erbracht werden. „Wenn das Land die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz übernehmen würde, hätten viele Anwohner – die nicht wissen, wie sie ihren Eigenanteil leisten können – eine große Sorge weniger“, weiß Peter Willbrandt von der Betroffenengemeinschaft. Allerdings dürfe es in diesem Falle nicht so sein, dass sich der geplante Hochwasserschutz für Lauenburg bei den anderen Vorhaben aus dem Küstenschutzprogramm des Landes „hinten anstellen“ müsse.

Die Zeit ist das größte Risiko

Der Faktor Zeit sei nämlich das nächste große Problem: „Nach dem verheerenden Hochwasser vom Juni 2013 sind vier Jahre vergangen, ohne dass für den Bereich der Altstadt irgendetwas passiert wäre“, moniert Willbrandt. Sein Mitstreiter Sven Scharnweber befürchtet: „Bei den Planungen für den Hochwasserschutz der Altstadt werden ja viele Belange berührt. Unter anderem auch die des Denkmalschutzes. Wenn nicht alle Verantwortlichen von Anfang an an einem Tisch sitzen, verzögert sich die Umsetzung der Maßnahmen noch weiter.“ Bei dem öffentlichen Info-Abend zum Hochwasserschutz, heute um 18.30 Uhr in der Heinrich-Osterwold-Halle, Elbstraße 145a, will die Betroffenengemeinschaft deshalb auf einen verlässlichen Zeitplan für die gesamte Hochwasserschutzlinie drängen.

Keine Planung für Kernbereich der Altstadt

Vordergründig soll es in der Veranstaltung, zu der die Stadt eingeladen hat, um den Planungsbereich B gehen, der sich vom westlichen Ende des Ruferplatzes über die Hitzler-Werft bis zur Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal erstreckt. Völlig unklar ist offensichtlich bislang noch, wie der Hochwasserschutz für den sogenannten Kernbereich (Planungsbereich A) der Altstadt von der Straße Am Kuhgrund bis zum Ruferplatz einmal aussehen wird.

Im Herbst 2014 hatte eine Planungsgemeinschaft unter der Federführung des Hamburger Büros melchior+wittpohl und intensiver Bürgerbeteiligung die bevorzugte Variante einer tiefgründigen Spundwand entwickelt. Im März vergangenen Jahres informierte Umweltminister Dr. Robert Habeck (Grüne) die Lauenburger persönlich darüber, dass diese Variante nicht erforderlich wäre. Stattdessen soll nun ein sogenanntes Baukastensystem aus der Ertüchtigung vorhandener Hausmauern und neuen Mauerabschnitten im Ernstfall für den nötigen Schutz sorgen. Das Vergabeverfahren solle zügig eingeleitet werden, um die anstehenden Planungsschritte in Gang zu setzen, sagte Habeck damals zu. Die Bürger würden zeitnah eingebunden.

Lob für Zusammenarbeit mit der Stadt

„Zum Arbeitsstand für den Planungsbereich A haben wir keinerlei neue Kenntnisse“, bedauert Jörg Sönksen von der Betroffenengemeinschaft. Er betont jedoch, dass die Stadt gegenüber ihm und seinen Mitstreitern keinerlei Informationen zurückhalten würde. Im Gegenteil: Die örtliche Zusammenarbeit habe sich in Lauenburg überaus positiv entwickelt.

Während in Lauenburg der Hochwasserschutz für die Altstadt noch nicht einmal geplant ist, hat das Land Niedersachsen seit 2002 bereits 240 Millionen Euro für den Hochwasserschutz bereitgestellt.

Aus dem Brief an die Betroffengemeinschaft

Kiel, 2. Mai 2017

„... Inzwischen belegen auch die mir übergebenen Pegelstände vom vergangenen Jahreswechsel einen eindeutigen Einfluss der Gezeiten auf das Elbhochwasser bei Hohnstorf. Meine Fraktion hatte zuletzt bei der Novelle des Landeswassergesetzes Mitte letzten Jahres die Forderung erhoben, den in Rede stehenden Elbeabschnitt in die Zuständigkeit des Landes zu übernehmen. Da ist es nur folgerichtig, auch jetzt zu der ,alten’ CDU-Forderung zu stehen. Ich kann Ihnen versichern, im Falle einer Regierungsbildung werde ich dieses Thema sofort auf die Agenda setzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Günther“