Lauenburg. In einer Stellungnahme zur Änderung des Landeswassergesetzes heißt es: Der Hochwasserschutz für Lauenburg sei Landessache.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Sache klar geregelt: Das Land ist für den kompletten Hochwasserschutz an der Elbe zuständig, also auch für den Bau und den Betrieb der Anlagen. Nach diesem Vorbild will der Kreis Herzogtum Lauenburg nun auch die Kieler Landesregierung in die Pflicht nehmen. Eine entsprechender Beschluss wurde jetzt vom Haupt- und Innenausschuss der Kreises einstimmig gefasst.

Landesbetrieb für Küsten- und Naturschutz wird Genehmigungsbehörde

Hintergrund ist die geplante Änderung des Landeswassergesetzes. Künftig soll der Landesbetrieb für Küsten- und Naturschutz (LKN) Genehmigungsbehörde für Maßnahmen des Hochwasserschutzes an der Elbe bis zur Landesgrenze von Mecklenburg-Vorpommern sein. Bisher ist dafür die untere Wasserbehörde des Kreises verantwortlich. Begründet wird die geplante ­Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, „in den von Hochwasser und Sturmfluten bedrohten Risikogebieten bauliche Vorhaben künftig strenger zu reglementieren, um Gefährdungen für Leib und Leben und hohe Sachwerte zu begrenzen.“

Land soll auch Bau und Betrieb des Hochwasserschutzes übernehmen

Diese Begründung sei nachvollziehbar, heißt es in der Stellungnahme des Kreises dazu. Allerdings werde dabei die Problematik der Trägerschaft außer Acht gelassen. „Durch den enormen Umfang des zukünftigen Hochwasserschutzes im Bereich Lauenburg ist nach Auffassung des Kreises der gesamte Hochwasserschutz dem Landesbetrieb für Küsten- und Naturschutz zu übertragen“, so die Forderung. Dieser Appell ist nicht neu. Seit Jahren gibt es seitens der Politik und der Stadt Bemühungen, dass der Elbabschnitt zwischen Lauenburg und Geesthacht in den Generalplan Küstenschutz des Landes aufgenommen wird. „Das Land wimmelt die Aufgabe ab, weil es dann nicht nur für die Finanzierung, sondern auch für die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen zuständig wäre“, ­kritisiert der Lauenburger Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann (CDU). Auch in der Stellungnahme des Kreises zur geplanten Novellierung des Landeswassergesetzes spielt die Finanzierung des Hochwasserschutzes eine Rolle. Mit der Erklärung des Lauenburgischen Elbteils zum Landesschutzdeich wäre auch die Kostenfrage geklärt – einschließlich des 20-prozentigen Eigenanteils, der für den Hochwasserschutz gezahlt werden müsse.

Boden- und Wasserverband mit der Trägerschaft überfordert

Ein weiterer Vorteil sei die organisatorische Zuständigkeit. Wie berichtet liegt die Trägerschaft bisher beim Wasser- und Bodenverband und seinem ehrenamtlichen Verbandsvorsteher Wolfgang Genczik. Der Kreis stellt in seiner Stellungnahme dazu fest: „Aufgrund des Aufgabenumfangs (Investitionsvolumen ca. 30 Millionen Euro) und der Struktur des Verbandes ist er mit dieser Aufgabe überfordert. Das LKN sollte deshalb nicht nur Genehmigungsbehörde werden, sondern auch den Bau und Betrieb der Hochwasserschutzanlagen an der Elbe übernehmen.“ Ob das Land dieser Forderung nachgibt, ist fraglich. Bisher gilt in Kiel alles, was östlich des Geesthachter Stauwehrs liegt, nicht als Sturmflutgebiet und zählt damit nicht in den Bereich des Küstenschutzes. Dass unter ungünstigen Umständen Lauenburg dennoch von einer Sturmflut getroffen werden kann, zeigte die Auswirkung des Orkans „Xaver“ im Dezember 2013: Innerhalb von wenigen Stunden stieg der Pegel hier um rund 1,50 Meter an. Das Schreckensszenario: Das Zusammentreffen eines Hochwassers vom Oberlauf der Elbe und eine hochdrückende Sturmflut von der Nordsee mit verheerenden Folgen für die Lauenburger Altstadt.

Die Forderung des Kreises ist daher eindeutig. Demnach sollen „die Hochwasserschutzanlagen zwischen dem Wehr in Geesthacht und der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern insgesamt in die Zuständigkeit des Landes übergehen, einschließlich dem Bau und dem Betrieb.“

Fernsehreportage über Hochwasserschutz in Lauenburg

Im März dieses Jahres drehte das ZDF in Lauenburg eine Fernsehreportage zum Thema Hochwasser und zum künftigen Hochwasserschutz. Der zehnminütige Beitrag wird morgen (Sonntag), um 18.30 Uhr, in der Sendung Terra Express ausgestrahlt.