Lauenburg. Lauenburg. Der Wasser- und Bodenverband hat mit dem Hochwasserschutz eine große Aufgabe vor sich. Grund ist eine Sonderregelung für Lauenburg.

Wenn es um den Hochwasserschutz an der Elbe geht, dann sind in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Länder zuständig. In Schleswig-Holstein ist das eigentlich auch so, nur in einem kleinen Elbeabschnitt gibt es eine Ausnahme: In Lauenburg ist der Wasser- und Bodenverband Stecknitz-Delvenau für Bau und Betrieb der Schutzanlagen zuständig, in Geesthacht die Stadt.

Zwar soll nun das Landeswassergesetz (LWG) geändert werden. Danach wird der Landesbetrieb für Küsten- und Naturschutz (LKN) künftig die Aufsicht über den Hochwasserschutz von der Wasserbehörde des Kreises übernehmen. Doch sonst bleibt es bei den alten Zuständigkeiten.

„Das entspricht nicht dem wirklichen Leben“

„Das ist inkonsequent und entspricht nicht dem wirklichen Leben“, kritisiert der Lauenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann, der auch Vorsitzender des Haupt- und Innenausschusses des lauenburgischen Kreistags ist. Das Gremium wird über die geplante Gesetzesänderung am 2. Mai beraten. Zur Abstimmung steht die Forderung an das Land, die Region als Landesschutzdeich aufzunehmen – wie am übrigen Ufer der Elbe.

„Man scheint sich in Kiel aus der langfristigen Verantwortung ziehen zu wollen“, vermutet Norbert Brackmann. Dabei seien Auswirkungen einer starken Tide bis Bleckede nachweisbar. „Außerdem kommt man nur für Küstenschutz an den großen Topf der Fördermittel“, so Brackmann.

Das für den Küstenschutz in Schleswig-Holstein zuständige Ministerium von Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hatte immer wieder eine LWG-Änderung angekündigt. Nun soll immerhin auch Kommunen die Mitgliedschaft in Wasser- und Bodenverbänden ermöglicht werden. Nur so kann der Wasser- und Bodenverband Stecknitz Delvenauniederung überhaupt die Zuständigkeit für Lauenburgs Altstadt übernehmen. Es ist eine große Aufgabe, die der Verband da aufgezwungen bekommt.

Viel Arbeit für den Verbandvorsteher

„Hoch lebe der Föderalismus“, sagt Verbandsvorsteher Wolfgang Genczik dazu. Jedes Land handhabe dies eben anders. Zehn Wasser- und Bodenverbände gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg, doch nur Gencziks hat mit dem Hochwasserschutz zu tun. Da kommt viel Arbeit auf den Verbandsvorsteher zu, Aufträge müssen erteilt und große Geldsummen verwaltet werden. Denn der 80-Prozent-Zuschuss des Landes für Hochwasserschutzmaßnahmen läuft über den Verband. „Das ist Voraussetzung dafür, dass die Vorteilsnehmer das Geld bekommen“, so Genczik. Noch diese Woche soll der Auftrag für Abschnitt B (Rufer-Platz bis Kanalbrücke) erteilt werden, danach folgt Abschnitt C (Kanalbrücke bis unteres Schleusentor).

„Das Land muss sich um den Bau und Betrieb der Schutzanlagen kümmern“, fordert auch Hanke Lüdemann von der Wasserbehörde des Kreises. „Bisher lässt man die Problematik der Trägerschaft völlig außer Acht.“ Das Land verweist jedoch darauf, dass eine starke Flut nur bis zum Geesthachter Stauwehr spürbar sei. Tatsächlich lief die Elbe dort in den vergangenen Jahren bei Sturmflut aber mehrfach „rückwärts“, also Richtung Quelle. „Der schlimmste Fall wäre, dass eine starke Flut zum Aufstauen des Wassers führt und sich die Situation in den Hochwassergebieten dadurch noch verschärfen würde“, so Brackmann. Es sei daher logisch, die Zuständigkeit in eine Hand zu geben: in die des Landes.

Unterstützung vom Kreis- und Landesverband

Das sieht auch Lüdemann so, der Synergien bei einem einheitlichen Küstenschutz sieht – und befürchtet, dass der kleine Wasser- und Bodenverband mit der Realisierung des Hochwasserschutzes überfordert sein könnte. Verbandsvorsteher Wolfgang Genczik macht seinen Job immerhin ehrenamtlich. Als er ihn antrat, war nicht abzusehen, wie viele Aufgaben nun dazukommen. „Ich bin für alles verantwortlich“, sagt er. „Aber ich habe die Unterstützung des Kreisverbandes.“ Auch vom Landesverband habe er sich Hilfe geholt, „um durch das Wirrwarr des Gesetzes durchzublicken.“

Um die Arbeit zu vereinfachen, wird wohl die Stadt Lauenburg, die Mitglied im Verband ist, als Generalunternehmer für alle Einzelmaßnahmen in der Altstadt auftreten – und sich dann den Eigenanteil von den Anwohnern zurückholen.