Der Bundestag hat gestern einstimmig den mit acht Milliarden Euro ausgestatteten Aufbaufonds zur Bewältigung der Hochwasserschäden bewilligt. Der Fonds soll von Bund und Ländern finanziert werden. Der Bund übernimmt wegen der Zuständigkeit für Bundesstraßen, Autobahnen und bestimmte Wasserwege mit 4,75 Milliarden Euro einen höheren Anteil. Um die Finanzierung zu stemmen, muss der Bund neue Schulden aufnehmen und streckt das Geld zunächst vor. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zurückzuzahlen. Das Gesetz sieht zudem Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht vor. Firmen, die durch die Flut zahlungsunfähig oder überschuldet sind, bekommen mehr Zeit, um andere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Außerdem ist eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit Teil des Gesetzes. Betriebe können Kurzarbeitergeld für Beschäftigte beantragen.