Lauenburg. Weil Marktriese Famila am nördlichen Stadtrand eine Erweiterung plant, beschlossen die Mitglieder des Bauausschusses bereits im Mai dieses Jahres nach langer Abwägung eine Änderung des geltenden Bebauungsplanes.

Demnach sollen die bisher geltenden Sortimentsbeschränkungen für Bekleidung, Lederwaren, Sportbekleidung, sowie Tiernahrung und Zoobedarf aufgehoben werden. Ursprünglich dienten diese Einschränkungen dem Schutz der Innenstadt und ihrer Gewerbetreibenden. Aber weil Famila auf dem eigenen Grundstück neben dem bisher schon bestehenden Markt einen Erweiterungsbau plant, hatte das Unternehmen eine Kundenbefragung und eine Standortanalyse in Auftrag gegeben - mit dem Ergebnis: Der Famila-Markt verfüge eine höhere Ausstrahlung als die Innenstadt und leiste einen erheblichen Zentralitätsbeitrag für Lauenburg. Nun hat die Stadt auf der Grundlage der politischen Entscheidung den Änderungsentwurf aufs Papier gebracht. Demnach ist es Famila unter anderem weiterhin nicht gestattet, im geplanten Erweiterungsbau Drogerieartikel. Schuhe, Uhren und Schmuck, Bücher und Schreibwaren anzubieten.

Mögliche Sortimente wären dagegen: Getränke, Elektrogeräte, Farben und Lacke, Pflanzen, Heimtextilien, Unterhaltungselektronik, Kfz-Zubehör, Bekleidung, Lederwaren und Zoobedarf. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes geht mit diesen Festlegungen von einer "Aufwertung des Standortes bei gleichzeitigem Schutz der Innenstadt" aus.

Bei Famila selbst hält man sich im Moment noch bedeckt, was die Unternehmensentwicklung des Standortes Lauenburg betrifft. "Wir warten die Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplanes ab und steigen erst dann in die weitere Planung ein", so Famila-Sprecherin Claudia Wittfooth auf Nachfrage unserer Zeitung.

Zunächst hat aber die vorgeschriebene Auslegungsfrist begonnen. Bis zum 17. Dezember können interessierte Bürger Einsicht in den Änderungsentwurf des Bauplanes nehmen und eine Stellungnahme dazu abgeben. Möglich ist das montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 15 bis 18 Uhr im Amt für Planen und Bauen im Schoss. Einwände, die nicht fristgerecht eingereicht werden, bleiben bei der endgültigen Beschlussfassung unberücksichtigt.