Lauenburg. Wenn Heino Kruse nach dem Wetter schaut, hat er nicht seinen Feierabend im Sinn. Vielmehr kann er sich bei dicken Regenwolken schon mal darauf einstellen, dass bald eine rötliche Schlammbrühe über die Terrasse auf seinem Grundstück läuft und sich die Treppen hinunter bis auf die Straße ergießt.
Kruse ist Nachbar des Grundstücks, auf dem gerade der neue Penny-Markt errichtet wird. Unmittelbar an der Grundstücksgrenze hat Investor Batram GmbH einen 1,20 Meter hohen Erdwall aus dem roten Schutt des ehemaligen Krankenhauses errichten lassen und den Holzzaun nicht gegen Durchfeuchtung gesichert. Doch das ist nicht das Einzige, über das sich Kruse mit dem Bauherren streitet: Am anderen Grundstücksrand befindet sich nun ein riesiges Regenrückhaltebecken. „Wenn das gefüllt ist, drückt die nasse Erde auf mein Grundstück. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was passiert, wenn das Erdreich nachgibt“, fürchtet Kruse.
Dass dieses abflusslose Regenrückhaltebecken im geltenden Bebauungsplan überhaupt nicht vorgesehen ist, bestätigt auch Bauamtsleiter Reinhard Nieberg: „Inzwischen ist auch die Bauaufsicht in Ratzeburg eingeschaltet.“ Sorgen mit dem Bauherren des Penny-Marktes hat auch Ursula Kubelke auf der anderen Seite des Grundstücks. Unmittelbar neben der Terrasse des schmucken Grundstücks haben die Bauleute in etwa 1,50 Meter Tiefe das Fundament für den Einkaufstempel errichtet und den entstandenen steilen Hang ungesichert gelassen. „Ich habe Angst, dass mir eines Tages die Terrasse abrutscht“, fürchtet die Grundstücksbesitzerin. Rechtsanwalt Wolfgang Meissner, der sowohl Familie Kruse, als auch Kubelke vertritt, geht noch einen Schritt weiter: „Ich sehe die Standfestigkeit des Gebäudes gefährdet.“ Ganz so ernst sieht man das bei der Bauaufsicht des Kreises nicht: „Vom Hang geht keine Gefahr aus“, versichert Sprecher Karsten Steffen. Anders sehe es jedoch beim Regenrückhaltebecken am Grundstück der Kruses aus. „Das entspricht nicht der Baugenehmigung und muss kurzfristig zugeschüttet werden“, so Steffen.
Mit dieser Teillösung wollen sich weder Familie Kubelke noch Familie Kruse zufrieden geben. Sie werden jetzt den Rechtsweg beschreiten.