Lauenburg. Es klingt absurd: Wer vor Jahren ein Haus in der historischen Altstadt erwarb und es mit erheblichem finanziellen Aufwand in ein Schmuckstück verwandelte, wird später noch einmal zu Kasse gebeten.

Doch weil sein Haus in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, ist diese Forderung rechtens. Mit dem Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Altstadt werden die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen vom Land als Ausgleichsbeträge eingefordert und die Stadt Lauenburg muss diese im Auftrag von den Betroffenen kassieren.

Dies stellt Dr. Hajo Krasemann von Arbeitskreis Altstadt auch überhaupt nicht in Frage. Sein Widerspruch aus dem Jahre 2007 beruhte vor allem auf den aus seiner Sicht vorhandenen Mängeln am Gutachten, die auch nach der zweiten Nachbesserung geblieben wären. Der Gutachter verwendete für die Ermittlung des Erfolgs der Altstadtsanierung das sogenannte Niedersachsen-Modell. Demnach wurden die Sanierungsmaßnamen nach einem Punktesystem von null bis zehn eingeordnet. „Die Zehn ist im verwendeten Verfahren eindeutig für Neubau vorgesehen und kann in einem historischen Sanierungsgebiet überhaupt nicht angewendet werden“, kritisiert Krasemann, der als einer von 18 Anwohnern gegen den festgelegten Ausgleichsbetrag klagte. Was ihn aber noch viel mehr ärgerte, war die Tatsache, dass die Sanierung der Lauenburger Altstadt nicht nur im Gutachten als Erfolg gefeiert wird. „Lediglich die Sanierung von 18 Objekten ist öffentlich gefördert worden, das sind bei überschläglich 280 privaten Grundstücken knapp acht Prozent“, rechnet Krasemann vor. Außerdem seien öffentliche Fördermittel teilweise im Sand verlaufen, meint er und führt dabei das Beispiel des „Hamburger Kellers“ an, der auch heute noch als verfallener Schandfleck den Eindruck einer vorbildlich sanierten Altstadt zerstört.

Krasemann selbst ging es bei seiner Klage weniger um den durch ihn zu zahlenden Ausgleichsbetrag, sondern eher darum, dass endlich die Mangelhaftigkeit des Gutachtens gerichtlich festgestellt wird. Etwa 1000 Euro hat Familie Krasemann als Ausgleichzahlung geleistet und auch die anderen 17 Anwohner hätten bereits gezahlt, denn ihre Klage begründete zunächst keine aufschiebende Fälligkeit. „Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, müssten wir etwa 600 Euro zahlen“, sagt Krasemann, der sich während des mehr als drei Jahre schwelenden Streites intensiv in die komplizierte Materie eingearbeitet hat.

In der vergangenen Woche hatte der prozessbevollmächtigte Richter des Oberverwaltungsgerichtes einen Vor-Ort-Termin anberaumt. Seine Einschätzung: Das von Krasemann immer wieder in Zweifel gezogene Gutachten sei tatsächlich grob fehlerhaft. Allerdings würden diese Mängel nicht immer zu Lasten der Anwohner gehen, sondern würden diese teilweise auch bevorteilen. Der offensichtlich pragmatisch denkende Richter riet aber von einem weiteren kostenintensiven Gutachten ab. Stattdessen unterbreitete er einen Vergleichsvorschlag: Die Bürger verzichten auf die Rückzahlung der von der Stadt erhobenen Ausgleichsbeiträge und im Gegenzug übernimmt die Stadt die Kosten des Verfahrens. Diese belaufen sich nach Informationen unserer Zeitung auf etwa 7500 Euro. Wenn bis zum 12. Juli keine der Prozessparteien diesem Vergleichsvorschlag widerspricht, gilt er als angenommen.