Lübeck/Lauenburg. Von 2016 bis 2020 soll der Jurist wissentlich falsche Urkunden ausgestellt haben. Was die Staatsanwaltschaft ihm noch vorwirft.

War es eine Gefälligkeit, der immer weitere folgten, oder der Versuch, am Ende seines Berufslebens noch einmal Kasse zu machen? Am Mittwoch, 21. Juni, muss sich ein Notar aus Lauenburg vor dem Schöffengericht des Lübecker Amtsgerichts wegen Bankrott und Beihilfe zur Insolvenzverschleppung verantworten.

Von 2016 bis 2020 soll der Mann laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Beurkundungen über die Übertragung von Geschäftsanteilen und den Wechsel von Geschäftsführern vorgenommen haben, obwohl ihm jeweils bekannt gewesen sein soll, dass die neu eingetragenen Geschäftsführer unter falschen Namen aufgetreten sein sollen. In einem Fall soll er sogar mitgeholfen haben, die tatsächlichen Verhältnisse einer zahlungsunfähigen Gesellschaft zu verschleiern, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Prozess: Amtsgericht Lübeck verhandelt Wirtschaftsstrafsachen

Obwohl der Notar im Kreis Herzogtum Lauenburg tätig war, wird das Verfahren am Lübecker Amtsgericht und nicht in Schwarzenbek geführt. „Die Wirtschaftsstrafsachen werden gebündelt in Lübeck verhandelt“, erläutert Gerichtssprecher Morten Woltaire aus Lübeck. Neben einem Freispruch könnte am Ende des Verfahrens, das bisher nur auf einen Tag terminiert ist, auch eine Geld- oder Haftstrafe stehen.

Einen Entzug seiner Zulassung muss der Angeklagte nicht befürchten, da er bereits die für Notare geltende Altersgrenze erreicht hat und nicht mehr als solcher arbeitet. Anhaltspunkte für einen Zusammenhang mit organisierter Kriminalität liegen laut Oberstaatsanwalt Dr. Jens Buscher nicht vor.