Geesthacht/Ratzeburg. Ratsuchende kommen ins Bürgerbüro oder ins Fachamt Finanzen der Stadt Geesthacht. Doch hier kann ihnen nicht geholfen werden.

Die Verwirrung vieler Grundeigentümer angesichts von ihnen geforderter Angaben und Daten beschäftigt derzeit Mitarbeiter zahlreicher Kommunen. Tatsächlich entscheiden Städte und Gemeinden über die Höhe der jeweiligen Grundsteuern, die Eigentümer bezahlen müssen. Die aktuelle Fragen werden jedoch von den Finanzämtern erhoben. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eine Neuordnung notwendig gemacht.

„Die Ratsuchenden kommen ins Bürgerbüro oder ins Fachamt Finanzen der Stadt“, sagt Geesthachts Rathaussprecherin Wiebke Jürgensen. Doch dort könne ihnen in dem Fall nicht geholfen werden.

Fragen zu Bodenrichtwerten und Grundstücken überfordern viele

„Wir verstehen, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer verunsichert sind angesichts der vielen Fragen, die sie beantworten sollen. Die Geesthachter Stadtverwaltung ist allerdings in diesen Prozess der Datenerhebung nicht eingebunden. Wir können vor Ort weder Fragen zum grundsätzlichen Prozedere noch zu den Schreiben des Finanzamtes oder zur Bedienung von Elster beantworten“, erklärt eine Mitarbeiterin des Fachdienstes Finanzen. Auch Fragen zu Bodenrichtwerten, Flurstücken und rund um Grundstücke könnten im Rathaus nicht beantwortet werden.

Probleme bereiten geforderte Detailangaben. Tatsächlich wird in verschiedenen Bundesländern unterschiedliches abgefragt. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar eine Neuordnung eingefordert, den Ländern jedoch einen Spielraum gelassen. Auch die Lage der Grundstücke, die geforderten Angaben zum Wohnraum variieren neben den von den jeweiligen Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerten. Viele Betroffene, die nicht auf einen Steuerberater zurückgreifen, sind damit überfordert.

Formulare können auch im Geesthachter Rathaus abgeholt werden

Das gilt auch für die Festlegung, dass die Angaben über das Online-Portal Elster gemacht werden sollen, nur in Ausnahmefällen schriftlich abgegeben werden dürfen. Formulare dafür sind beim Finanzamt Ratzeburg, Bahnhofsallee 20 (Telefon 04541/882 01) erhältlich. Die Formulare können auch im Geesthachter Rathaus, Markt 15, abgeholt werden.

Von Insidern und vereinzelt Steuerberatern ist zu hören, ein Problem sei hausgemacht. Die Fragen zur Grundsteuerfestlegung überschneiden sich bei manchen mit denen zum Zensus 2022. Wer seine Pflicht-Angaben zur Gebäude- und Wohnungszählung nicht zeitnah erledigt hat, sieht sich jetzt gleich zwei Fragenkatalogen gegenüber, die auf unterschiedlichen Portalen zu beantworten sind. Das steigere die Verwirrung unter Grundeigentümern noch mehr.