Geesthacht. Um Unklarheiten über Anschluss an das Fernwärmenetz zu beseitigen, informieren Stadt und Stadtwerke – auch zu Fördermöglichkeiten.

Am 9. Dezember 2021 trat in Geesthacht die Satzung zur Versorgung von Grundstücken mit Fernwärme in Kraft. Durch sie sind Eigentümer nun verpflichtet, sich bei einem Neubau oder dem Austausch einer Heizungsanlage im bestehenden Gebäude an das Wärmenetz der Stadtwerke Geesthacht anschließen zu lassen – sofern das Grundstück im Geltungsbereich der Satzung liegt und durch eine öffentliche Straße erschlossen ist, in der sich eine betriebsfertige Fernwärmeleitung befindet.

Satzung gilt für Neubauten oder bei Austausch einer Heizungsanlage

In welchen Bereichen des Stadtgebietes das der Fall ist, ist auf einer Karte zu sehen, die auf der Website der Stadt Geesthacht hinterlegt ist.

Der Anschluss an ein Wärmenetz kann durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden und ist in der Zuschusshöhe abhängig vom sogenannten Primärenergiefaktor des Wärmenetzes.

Dieser berücksichtigt den Energieverlust eines Energieträgers wie Öl oder Gas von der Gewinnung bis zum Verbrauch. Gebäude mit einer Versorgung durch Fernwärme schneiden in der Regel sehr gut ab.

QR-Code, der zur Fernwärme-Satzung der Stadt Geesthacht führt.
QR-Code, der zur Fernwärme-Satzung der Stadt Geesthacht führt. © BGZ | Stadt Geesthacht

Um Unklarheiten zu beseitigen, haben Stadt und Stadtwerke Geesthacht ein Merkblatt aufgelegt, das helfen soll, den maßgeblichen Primärenergiefaktor schnell und einfach ausfindig zu machen. Daraus wird dann ersichtlich, in welcher Höhe eine Förderung möglich ist.

Das Merkblatt enthält rund um die Förderungen einige Verweise mit Hintergrundinformationen zu Beratungsstellen und auch zu Gesetzen sowie den Weg zu einer Förderung.