Geesthacht. Im Interview erklärt Verwaltungschef Olaf Schulze die Abläufe, die zur happigen Erhöhung der Eintrittspreise geführt haben.
Der Ärger um höhere Eintrittspreise für Geesthachts Freizeitbad hält an. Im Gespräch mit unserer Redaktion äußert sich Bürgermeister Olaf Schulze.
LL In welcher Form wurde der Aufsichtsrat beziehungsweise Geesthachts Politik über die Frage informiert, wie die hohen Kosten für die Freizeitbad-Modernisierung zu Buche schlagen?
Olaf Schulze Ich möchte betonen, dass das Freizeitbad keinen Luxus-Ausbau hinter sich hat. Der Löwenanteil der Investitionen entfällt auf notwendige technische und energetische Arbeiten. Der Aufsichtsrat wurde über Modernisierungspläne und damit einhergehende Kosten informiert und in die Planungen eingebunden. Investitionen in das Bad bedürfen eines Beschlusses des Aufsichtsrates, er ist dementsprechend in solche Prozesse involviert.
Warum wurde Geesthachts Politik erst am 9. Februar vom Beschluss des Aufsichtsrates informiert, die Eintrittspreise derart zu erhöhen?
Die neue Preisstruktur wurde im November 2021 im Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe beschlossen. Ihm gehören neben mir als Bürgermeister elf Vertreter der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen entsprechend ihrer Stärke an. Jedes Mitglied hat eine Stimme, Beschlüsse fallen mehrheitlich. Im Februar 2022 hat Markus Prang, Geschäftsführer der das Freizeitbad betreibenden Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH, die Fraktionen über die Preisstruktur informiert.
Von dort kommt Kritik, dass dies zweieinhalb Monate gedauert hat. Und warum hat der Geschäftsführer informiert, der ja eigentlich durch den Aufsichtsrat kontrolliert werden soll?
Zur Frage, wer informiert, hat das Gremium dies so beschlossen. Keinen Beschluss hat es dazu gegeben, wann informiert werden soll.
Sollte der Beschluss zur Preiserhöhung möglichst lang unter Verschluss gehalten werden?
Der Aufsichtsrat hatte beschlossen, dass der Geschäftsführer die Politik informiert. Darauf habe ich im März eine weitere Sitzung einberufen. Auf der wurde das Rabattsystem mit großer Mehrheit beschlossen. Wer Wertmarken erwirbt, zahlt je Stunde statt zwei nur 1,33 Euro.
Das bedeutet für Menschen, die nicht nur zwei bis drei Stunden bleiben wollen, eine deutliche Verteuerung im Vergleich zu Tageskarten, die ebenso wie Jahreskarten abgeschafft werden sollen.
Die Kritik an der neuen Preisstruktur kann ich in Teilen nachvollziehen. Aber: Das neue Preismodell orientiert sich an der tatsächlichen Nutzung. Bisher haben sich manche Badnutzende vielleicht geärgert, wenn sie zum Saisonstart ein Jahresticket gekauft und es in einem verregneten Sommer kaum genutzt haben. Heute zahlt der Badnutzende nur für die Zeit, die er auch im Bad verbringt. Diejenigen, die nur kurz im Freizeitbad sind, fahren mit der Neureglung günstiger.
Wer sich regelmäßig fit halten möchte, zahlt drauf. Und ein Ferientag im Freizeitbad für Kinder wird für Einkommensschwache zum unbezahlbaren Vergnügen.
Der Aufsichtsrat hat über das Thema familiengerechte Preise diskutiert. Die Lösung sind die Wertkarten mit deutlichem Rabatt.
Stundenpreise erzeugen gegenüber Tageskarten hohen Druck.
Jede und jeder soll möglichst die Chance bekommen, das Bad zu nutzen. Das geht nur, wenn genutzte Plätze nach gewisser Zeit wieder frei gemacht werden.
Die letzte Preiserhöhung liegt neun Jahre zurück. Damals hat noch der Finanzausschuss beschlossen. Hat sich Geesthachts Politik des Themas entledigt, indem es in den Aufsichtsrat verschoben wurde? Wurde deshalb so lang gewartet, dass die Kosten keine andere Wahl mehr lassen, als die Preise derart zu erhöhen?
Wir haben mehrfach über Erhöhungen der Eintrittsgelder gesprochen, die sind dann jedoch verworfen worden. Es gibt Themen mit geringerem Konfliktpotenzial. Falsch wäre der Eindruck, dieser Aufsichtsrat sei eine Erfindung der Politik. Das Land hat uns angewiesen, ihn zu schaffen. Über ihn soll eine größere Mitsprache der Politik sichergestellt werden als zuvor über die Gesellschafterversammlung. Anders als in Geesthacht haben in manch anderen Städten und manchen Kreisen allein ein Bürgermeister oder Landrat als Einziger die jeweilige Kommune zu vertreten.