Ratzeburg. Eine Polizeisprecherin kritisierte ausdrücklich den Begriff „Kopfgeld“. Sie sagt: „Verbieten können wir das aber nicht.“

Vollkommen unbeschadet erleben Wahlplakate den Wahltag selten. In der Regel toben sich politisch Andersdenkende, Möchtegern-Picassos oder Vandalen an ihnen aus. Erlaubt ist das nicht, denn die Plakate sind Eigentum der jeweiligen Partei. Wer Wahlplakate zerstört, begeht laut Gesetz eine Sachbeschädigung.

Das trifft meist jede Partei – aber in diesem Jahr offenbar besonders häufig die Plakate der AfD. Wie der AfD-Kreisverband Herzogtum Lauenburg mitteilt, sei seine Wahlwerbung binnen kürzester Zeit bis zu 70 Prozent zerstört.

Bundestagswahl 2021: Viele AfD-Wahlplakate schon zerstört

Um dem ein Ende zu machen, greift die Partei jetzt zu einer ungewöhnlichen Maßnahme: Die AfD hat ganz explizit ein „Kopfgeld“ in Höhe von 500 Euro für Plakatzerstörer ausgesetzt, wie Kreissprecher Hasso Füsslein ankündigt. Wer den Täter anzeigt, sodass der dingfest gemacht werden kann, erhält die „Belohnung“.

„Verbieten können wir das nicht“, sagt eine Sprecherin der Polizeidirektion Ratzeburg. Schließlich sei es das Geld der Partei. Aber sie kritisiert ausdrücklich den provokanten Begriff „Kopfgeld“. Sollten tatsächlich Anzeigen vorliegen, würde die Polizei denen nachgehen.