Geesthacht. Umweltbeirat fordert entsprechende Vorschriften für die Gebäude in der Stadt. Politik signalisiert Zustimmung.

Vergangene Woche unternahmen die Geesthachter Stadtwerke im Ausschuss für Umwelt und Energie einen Vorstoß, mittels einer Klimaschutzsatzung einen Fernwärme-Anschluss dort verpflichtend zu machen, wo der Netzausbau dies möglich macht. Nun gibt es eine weitere Initiative, die Nutzung von umweltfreundlicher Solartechnik vorzuschreiben. Der Geesthachter Umweltbeirat brachte zum jüngsten Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung einen entsprechenden Antrag ein. Zur Erreichung der Klimaschutzziele wurde vorgeschlagen, „bei Neubauten gewerblicher Gebäude und Wohnanlagen die konstruktiven Voraussetzungen zur Installation von Solarenergieanlagen durch eine Festlegung in der Geesthachter Bauordnung zwingend vorzuschreiben“.

Die Mitglieder des Ausschusses standen dem Antrag durchaus offen gegenüber. Andreas Schwandt von der CDU wies allerdings darauf hin, dass er beim Antrag so, wie dieser vorgelegt wurde, rechtliche Probleme sehe. Der Antrag soll nun von der Stadtverwaltung in Form gebracht und dann im Ausschuss erneut diskutiert werden.

Der Bauboom wurde nicht für den Ausbau der Solarenergie genutzt

Hans-Hermann Wulff, der Vorsitzende des Beirates für Umwelt und Natur, war sich bewusst, dass der Antrag rechtlich ein wenig wackelig daherkam. „Es ging uns auch darum, damit überhaupt erst einmal einen Fuß in die Tür zu bekommen“, sagt er. „In den Fraktionen hieß es immer: ,Ihr rennt bei uns offene Türen ein.’ Aber es fehlte der Mut, so was auch mal umzusetzen. Wenn man es will, geht es auch“, findet er. Wulff weiß aus eigener Anschauung, wie Politik funktioniert. Er war für die SPD Ratsherr in den neunziger Jahren. 1995 trat er aus dem Ortsverein aus.

Hans-Hermann Wulff macht angesichts der Klimaerwärmung Tempo. „Wir hätten bereits seit längerem den Bauboom in Geesthacht nutzen können für den Ausbau von Solarenergie. Das ist ein klares Versäumnis“, meint er. „Allein in der Hafencity sind Hunderte von Quadratmetern von Dachfläche ungenutzt geblieben.“ Der Beirat hat die neuen Bauvorhaben im Visier, weil er das Nachrüsten von Altbauten als schwierig ansieht. „Das hängt ja immer auch mit der Statik zusammen“, meint Hans-Hermann Wulff.

Mehrere Bundesländer haben bereits entsprechende Regeln

Eine sogenannte solare Baupflicht besteht bereits in einigen deutschen Städten, mehrere Bundesländer haben sie inzwischen beschlossen. Tübingen etwa hat eine Solardachpflicht bei Neubauten, in Baden-Württemberg müssen von 2022 an alle neuen Nicht-Wohngebäude mit Solaranlagen bestückt werden. In Hamburg soll diese Pflicht ab 2023 für alle Neubauten gelten. Von 2025 an soll sie auch für Bestandsgebäude greifen, wenn für diese eine vollständige Dachsanierung ansteht.

Auch Umweltminister Jan-Philipp Albrecht (Grüne) hat für das Land Schleswig-Holstein einen Vorstoß zur Solarpflicht angekündigt. Die Geesthachter Landtagsabgeordnete Kathrin Bockey (SPD), die zudem als Mitglied des Ausschusses für Stadt- und Verkehrsplanung den Antrag des Geesthachter Umweltbeirates genau verfolgt hat, ist skeptisch, was die Pläne des Landes betrifft. Sie seien im parlamentarischen Geschehen noch nicht so weit gediehen, da die FDP dagegen sei, so ihre Einschätzung zur Situation in Kiel: „Schade, dass sich Albrecht nicht durchsetzen kann. Solaranlagen auf großen Gewerbeflächen sind eine sinnvolle Ergänzung unseres Energiemixes.“

Solaranlagen auf Gewerbeflächen können Energiemix stärken

Kathrin Bockey findet es gut, dass die Geesthachter Verwaltung jetzt ihrerseits prüft, was rechtlich möglich ist. „Wenn es Möglichkeiten für die Kommune vor Ort gibt, rechtssicher Solaranlagen vorzuschreiben, so ist dies allemal eine gemeinschaftliche Überlegung wert“, wirbt Bockey..