Geesthacht. Inzidenzwert von 50 wurde überschritten. Neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Pandemie erlassen. Was ab sofort gilt.

Der Zahl der bestätigten Neuinfektionen im Kreis Herzogtum Lauenburg lag gestern mit 22 neuen Fällen zwar niedriger als noch am Vortag (34). Dennoch wurde der sogenannte Inzidenzwert von 50 überschritten. Am Mittwoch lag er genau bei 55,0. Das heißt,: Innerhalb der vergangenen sieben Tage haben sich im Herzogtum Lauenburg 55 Personen pro 100.000 Einwohner mit Covid-19 angesteckt. Laut Prognose des Kreis-Gesundheitsamtes wird der Wert morgen auf 59,1 ansteigen.

Die Kreisverwaltung hat deshalb eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Pandemie erlassen. Diese gilt seit gestern und solange, bis der von Bundesregierung und den Ministerpräsidenten abgesprochene „Lockdown light“ in Kraft tritt. Im Einzelnen gilt bis dahin.:

Schule

In allen Schulen und Förderzentren sind alle Schüler ab der ersten Klasse ganztags auch im Unterricht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet.

Gastronomie und Alkohol

In Restaurants gilt fortan eine Sperrstunde von 23 abends bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit darf auch anderswo, etwa an Tankstellen, kein Alkohol verkauft werden.

Zusammenkünfte

Bei Treffen im öffentlichen wie auch im privaten Raum sind maximal zehn Teilnehmer erlaubt. Diese können, anders als etwa in Hamburg, aus beliebig vielen Haushalten kommen.

Flohmärkte, Kino, Theater

Messen, Flohmärkte oder vergleichbare Veranstaltungen sowie Kino- oder Theatervorführungen dürfen eine gleichzeitige Teilnehmerzahl von 100 Personen nicht überschreiten.

Amateursport

Die Gruppengröße darf zehn Sporttreibende sowie weitere 100 Teilnehmende, die alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, nicht überschreiten. In Umkleideräumen und Duschen ist auf Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Unabhängig vom Erlass des Kreises haben praktisch alle Sportverbände ihren Spielbetrieb bereits unterbrochen. Training und Testspiele wären aber möglich.

Ausnahmeregelungen

Ausnahmen von den Regeln für Zusammenkünfte und Veranstaltungen können vom Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg in Fällen von besonderer Härte genehmigt werden.

Gesundheitsamt kommt kaum noch hinterher

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich im Kreis insgesamt 355 Personen mit Covid-19 angesteckt. Erfreulich ist, dass kein weiterer Todesfall hinzugekommen ist. Die Zahl bleibt weiterhin bei 18.

Derweil kommt das Gesundheitsamt aufgrund der Vielzahl an neuen Ansteckungsfällen mit der Kontaktverfolgung kaum noch hinterher. „Je schneller sich Sars-CoV-2 ausbreitet, desto weniger Zeit und Kapazitäten stehen dafür zur Verfügung“, sagt Kreissprecher Tobias Frohnert. Bisher haben die Ordnungsämter der Städte, Ämter und Gemeinden Amtshilfe geleistet. Doch das reicht nicht mehr aus. Von heute an greift auch die Polizeidirektion Ratzeburg unterstützend ein.

Polizisten sollen Reiserückkehrer kontrollieren

Konkret sollen die Polizisten Reiserückkehrer aus Risikogebieten kontrollieren und überprüfen, ob diese sich an die Quarantäne-Regeln halten. „Dadurch können sich die Ordnungsbehörden auf die Beachtung der Regeln für Veranstaltungen und gastronomische Betriebe konzentrieren“, betont Landrat Christoph Mager. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen in 14-tätige häusliche Quarantäne und sich beim Gesundheitsamt melden.