Geesthacht. Hebamme berichtet, welche Regeln jetzt für Schwangere und Neugeborene gelten. Ein Coronatest muss vorab nicht gemacht werden.

Mit ihren Händen ertasten Hebammen den Bauch einer Schwangeren, um sich einen Eindruck von Lage und Größe des Kindes zu verschaffen, sie berühren, um zu beruhigen oder einen Positionswechsel zu unterstützen. Im Wochenbett beurteilen sie die Milchbildung der Brust oder auch die Rückbildung des Uterus mit den Händen. „Das alles müssen wir jetzt auf ein ungewohntes Minimum reduzieren“, sagt Miriam Jens, Leitende Hebamme auf der Geburtshilfe-Station des Johanniter-Krankenhauses.

Dass sich etwas verändert hat, wird schon bei der Anmeldung deutlich: Normalerweise lädt das Krankenhaus Schwangere und ihre Partner zu Infoabenden ein, es gibt Vorbereitungskurse, Themenabende sowie Massage- oder Schwimmkurse für Neugeborene. Das alles fällt jetzt aus. Die Anmeldung, bisher vor Ort im persönlichen Gespräch, erfolgt nun per Telefon Auch wer bereits einen Termin für die Anmeldung auf der Geburtsstation hat, wird gebeten, sich noch einmal telefonisch unter 0 41 52/ 17 93 06 im Kreißsaal zu melden, um das Prozedere in Zeiten des Coronavirus zu erläutern.

Vorab keinen Coronatest für Schwangere

Schwangere müssen vorab keinen Coronatest machen, aber einen Fragebogen ausfüllen, der auf der Internetseite der Klinik heruntergeladen werden kann. Darin wird nach Krankheitssymptomen sowie Kontakten zu an Covid-19 erkrankten Personen gefragt. „Wir halten uns an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts. Die Arbeitskraft der Labore und die Materialressourcen sollten sinnvoll eingesetzt werden“, so Krankenhaussprecherin Sylvia Ziesmann-Busche.

In diesem Jahr wurden auf der Station bereits 177 Kinder geboren, im März waren es aktuell 40 (Stand 27. März). Rückläufige Anmeldezahlen verzeichnet das Krankenhaus nicht – im Gegenteil: Es gibt Anmeldungen von außerhalb, weil im Johanniter-Krankenhaus der Mann (oder eine andere Begleitperson) weiterhin bei der Geburt im Kreißsaal dabei sein darf. Der muss dann aber auch die weiteren Tage im Familienzimmer verbringen, denn für das Krankenhaus gilt ein generelles Besuchsverbot. Das bedeutet: Auch Angehörige und Freunde können die junge Familie dort nicht besuchen.

Drei Tage lang im Familienzimmer untergebracht

Die junge Familie bleibt dann für mindestens drei Tage im Familienzimmer, damit im Krankenhaus auch noch die zweite kinderärztliche Untersuchung durchgeführt werden kann. Ansonsten müssten die Eltern binnen zehn Tagen einen Kinderarzt aufsuchen.

Auch Schwangere, die mit dem Coronavirus infiziert sind, können im Johanniter-Krankenhaus ihr Kind zur Welt bringen: „Wir haben einen gesonderten Bereich in der Frauenklinik, in dem sich Gebärzimmer und Wochenbettzimmer befinden“, so Miriam Jens. Diese entsprechen den hygienischen Vorgaben und es gibt Hygienepläne und Verfahrensanweisungen zum Eigenschutz des Personals. Bis auf eine Gebärwanne stehen auch dort alle Möglichkeiten zur Förderung einer normalen Geburt zur Verfügung.

Infoabende und Kurse bald per Videotelefonie

Auf Kaiserschnitte verzichtet die Frauenklinik weitgehend, setzt als „babyfreundlich“ zertifiziertes Krankenhaus weiterhin auf eine natürlich Geburt. „Eine Übertragung des Virus von der Mutter auf ihr ungeborenes Baby ist unwahrscheinlich. Es wurde auch noch keine Fälle beschrieben, bei denen der Erreger in der Muttermilch gefunden wurde“, so Miriam Jens. Mit Mundschutz und Handschuhen oder einer intensiven Handdesinfektion sei auch bei einer Infektion der Kontakt zwischen Mutter und Neugeborenem möglich, so die Hebamme: „Aus Telefonaten und E-Mails wissen wir zudem, dass eine große Erleichterung herrscht über unser derzeitiges Angebot, Geburt weiterhin als Familie erleben zu können.“

Für die ausgesetzten Kurse und Infoabende soll es bald Lösungen per Videotelefonie sowie Video-Tutorials geben. Die digitale Technik nutzen auch viele freiberufliche Hebammen: Neben Beratungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett können sie derzeit auch ihre in digitaler Form angebotenen Kurse mit den Krankenkassen abrechnen. Diese Ausnahmeregelung gilt vorerst bis zum 19. Juni.