Geesthacht/Kiel. Geesthacht. Die Stadt will noch abwarten, wie sich die schleswig-holsteinische Kita-Reform auswirkt. Das Land setzt auf Online-Portal.

Mehr Planungssicherheit und geringere Kosten für die Kommunen, einheitlich gedeckelte Beiträge für die Eltern und das bei landesweiten Qualitätsstandards – Sozialminister Dr. Heiner Garg (FDP) will das Kita-Gesetz im Norden reformieren. Mitte 2020 soll das Gesetzespaket in Kraft treten. Für Geesthachts Eltern hat die landesweite Diskussion über die Reform schon positive Auswirkungen: Die Stadt erhöht die Elternbeiträge für Krippen- und Kindergartenplätze nicht, ehe Kiel konkreter wird.

„Eigentlich wäre eine Erhöhung der Beiträge wegen der steigenden Personalkosten nötig gewesen“, betonte Alexandra Groß, Fachbereichsleiterin Soziales, jetzt im städtischen Sozialausschuss. Angesichts vieler offener Fragen zur anstehenden Kita-Reform sehe die Stadt Geesthacht aber davon ab, eine Erhöhung der Elternbeiträge zu diskutieren – anders als die Nachbarn in Schwarzenbek. Groß: „Wir haben nicht vor, sowas zu machen wie in Schwarzenbek – es macht einfach keinen Sinn.“

Unklar ist, wer die Restkosten trägt

Dass die von Garg angestoßene Reform für Eltern gut klingen mag, können Groß und ihr Team vom Fachdienst Soziales nachvollziehen. Die Verwaltung bleibt aber skeptisch. Stichwort: Kosten. Die höheren Qualitätsstandards, die künftig für alle Kitas gelten sollen, möchte der Minister über eine Referenz-Kita festlegen. Anhand dieser sollen auch Standard-Kosten ermittelt werden, die sich Land, Kommune und Eltern teilen würden. Das System soll die aus Kiel angekündigte Beitragsgleichheit und -deckelung für Eltern ermöglichen, birgt aus Sicht von Alexandra Groß aber einen Unsicherheitsfaktor. „Es ist noch unklar, wer die Restkosten trägt, falls die anhand der Referenz-Kita errechneten Beträge nicht reichen und es zu einer Unterdeckung kommt“, kritisiert Groß. Die Kosten für Kinderbetreuungsangebote sind in den vergangenen Jahren für die Stadt förmlich explodiert. Im Haushalt 2018 stehen beispielsweise 4,58 Millionen Euro für Kita-Betriebskosten, 2017 waren es rund 3,58 Millionen Euro.

Kitas müssen Plätze künftig online melden

Ein weiteres Problem aus Sicht der Verwaltung: Das Land möchte, dass Eltern in Schleswig-Holstein ab 2020 wie in Hamburg frei wählen können, in welcher Stadt ihr Sprössling in welcher Kita betreut wird. „Das macht Kita-Bedarfsplanung für die Kommunen nicht einfacher – und für Betreiber nicht attraktiver“, betonte Groß angesichts dieser angekündigten Auflösung der Grenzen, die Garg durch eine Meldepflicht auffangen möchte. Am Donnerstag kündigte der Sozialminister an, dass ab 2020 alle Kitas freie Plätze in der landesweiten Kita-Datenbank melden müssen. Auf diese können sich Eltern dann im Internet via www.kitaportal-sh.de bewerben. Auf freiwilliger Basis nutzen das Portal bislang nur etwa 800 der landesweit knapp 1800 Einrichtungen – Geesthacht bisher nicht.

Kinder von auswärts sollen die Ausnahme bleiben

In der Elbestadt übernehmen die Kita-Leitungen in enger Abstimmung mit der Verwaltung die Platzvergabe. Listen darüber, wie viele Familien einen Betreuungsplatz suchen, führt das Rathaus. „Eltern schauen sich immer Einrichtung A, B, C an und geben auf der Liste dann ihre Wunsch-Kita an“, erklärte Christoph Wieck, Fachbereichsleiter Soziales, Schule, Sport und Kultur, im Ausschuss das Prozedere. Gemeindefremde Kinder würden in Geesthachter Einrichtungen nur in Ausnahmen aufgenommen. Wieck: „So lange wir Wartelisten haben oder neue Kitas bauen müssen, um unseren Bedarf zu decken, werden wir von diesem Grundsatz nicht abweichen.“