Geesthacht. Zillmann-Gelände Vertrag mit Investoren-Familie sorgt für Streit von SPD und CDU
Eklat am Montagabend im Planungsausschuss: SPD-Fraktionschefin Kathrin Wagner-Bockey warf der Familie Zillmann indirekt vor, sie könne sich mit 100 000 Euro von der Verpflichtung freikaufen, anstelle ihres aufgegebenen Autohauses betreute Seniorenwohnungen zu schaffen. So hoch hat die Verwaltung eine Vertragsstrafe angesetzt, sollten die Investoren bei dem Millionenprojekt an der Geesthachter Straße gegen die vereinbarte Nutzung verstoßen. Der Vorwurf sei „unverschämt“, erboste sich Thomas Markwart von der CDU.
Erst nachdem Petra Burmeister (SPD) eine Pause beantragt hatte und sich auch Bürgermeister Olaf Schulze (SPD) mit den Sozialdemokraten ins Fraktionszimmer zurückgezogen hatte, wurde es sachlicher. Der Ausschuss empfahl einstimmig der Ratsversammlung, dem Durchführungsvertrag und dem Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan) zuzustimmen.
Was war passiert? Christian Schöning von der Bauverwaltung hatte dem Fachausschuss den Durchführungsvertrag zum B-Plan vorgestellt. In dem Vertrag sind Fristen geregelt, in denen das Projekt beantragt und realisiert werden muss (wir berichteten). Außerdem weist das Papier Vertragsstrafen auf, sollte gegen Punkte der Vereinbarung verstoßen werden. Geplant sind eine Tiefgarage mit 52 Stellplätzen und 57 Seniorenwohnungen samt Servicestützpunkt des Betreuungsdienstes im ersten Bauabschnitt und in einem zweiten Bauabschnitt weitere 23 Seniorenwohnungen und ein neuer Nahversorger samt Parkplatz. Das Vorhaben muss getrennt werden, weil „Penny“ aktuell noch einen Mietvertrag hat. Im ungünstigsten Fall könnte das Gesamtprojekt erst 2029 fertiggestellt sein.
„Eine Vertragsstrafe schien uns nötig, damit der Versorger, auf den großer Wert gelegt wird, auch wirklich kommt“, erklärte Schöning. 250 000 Euro müssten die Investoren zahlen, wenn sie den zweiten Bauabschnitt samt Nahversorger nicht realisieren. Bis zu 100 000 Euro wären fällig, wenn die betreuten Wohnungen nicht kommen. „Bedeutet das ein Freikaufen für 100 000 Euro von der Sozialwohnungsklausel?“, wollte Kathrin Wagner-Bockey wissen. Auf diese Klausel, dass 25 Prozent als Sozialwohnungen oder, wie es bei der Beantragung des „Zillmann-Parks“ noch zulässig war, besonderen Wohnformen vorbehalten sind, legt die SPD Wert: „Weil uns das betreute Wohnen so wichtig ist, wollen wir es auch für Jahre festschreiben“, so Wagner-Bockey.
Die 100 000 Euro wären nur die Strafe, die beim Verstoß fällig wäre. Sollte der Investor sich uneinsichtig zeigen, müsste die Stadt vor dem Verwaltungsgericht klagen. Als Hans-Werner Madaus (SPD) aus den Zuschauerreihen anfing, bei einer möglichen anderweitigen Nutzung die geringe Stellplatzzahl zu kritisieren, platzte Thomas Markwart der Kragen: „Diese Art, mit der sie hier argumentieren, geht zulasten der Familie.“ Nach der Beratung erklärte die SPD-Fraktionschefin, dass Nachfragen bei diesem neuen Thema erlaubt sein müssten.
Die Verwaltung rechnet vorbehaltlich des Ratsbeschlusses damit, dass der B-Plan im Sommer 2018 rechtskräftig wird und 2019 die Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt erteilt werden könnte. Die Arbeiten am ersten Abschnitt sollen voraussichtlich zwei Jahre dauern. Solange müsste der Geh- und Radweg gesperrt werden, für dessen Wiederherstellung die Verwaltung eine Ausfallbürgschaft über 90 000 Euro in den Vertrag aufgenommen hat.