Geesthacht. Geesthacht. Liegt kein Notfall vor, bleiben die Bewohner auf den Kosten sitzen. Land und Stadt schließen die Haftung aus.
Die Ortsfeuerwehren von Geesthacht rückten im vergangenen Jahr 303-Mal aus. In 42 Fällen öffneten die Retter Wohnungs- und Haustüren, weil hinter ihnen ein Mensch in Not vermutet wurde. Doch was passiert, wenn die Tür zu Unrecht geöffnet wurde, gar kein Notfall vorlag? In diesem Fall trägt für gewöhnlich der Bewohner die Kosten.
Nur vier Stunden außer Haus
Beispiel Brunhilde Schröder: Die 58-Jährige wohnt mit ihrem Mann in Geesthacht unweit der Innenstadt in einem Mehrfamilienhaus. Als sie vor kurzem mittags für vier Stunden das Haus verließ und anschließend ihr Schlüssel nicht mehr ins Türschloss passte, war sie vollkommen überrascht. Auf der Wohnungstür prangte ein handgeschriebener Zettel eines Polizisten: Die Polizei habe sich Zutritt zur Wohnung verschafft und das Schloss austauschen lassen, der Schlüssel zum neuen Schließzylinder sei auf der Wache erhältlich.
Polizei ordnete Öffnung an
Das war passiert: Ein Kind hatte aus der Küche des Ehepaars ein Geräusch gehört, das sich so anhörte, als sei jemand gestürzt. Eine Postbotin wählte daraufhin den Notruf, Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr rückten an. Als die Polizeibeamten durch die Fenster der Wohnung nichts erkennen konnten, ordneten sie die Türöffnung an. Die Feuerwehr setzte – wie üblich in solchen Fällen – ein Spezialwerkzeug an, um den Schließzylinder zu entfernen. Anschließend bauten sie leihweise einen Zylinder ein, um die Tür zu sichern.
„Für mich ist das viel Geld“
Brunhilde Schröder hat sich inzwischen einen neuen eigenen Zylinder gekauft. Zusammen mit den insgesamt sechs Schlüsseln, die ihr Vermieter vorschreibt, lägen die Kosten bei 84 Euro. „Für mich ist das viel Geld. Wer zahlt mir jetzt mein Türschloss?“, fragt die 58-Jährige. Für solche Einsätze müssten das Land oder die Stadt doch versichert sein. Ihre eigene Hausratversicherung komme nicht auf, weil die Tür selbst nicht beschädigt wurde, so Schröder.
Stadt und Land lehnen Haftung ab
Stadtsprecher Torben Heuer verweist auf Geesthachts Gebührensatzung, wonach die Stadt für Schäden durch „notwendige Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung“ nach Paragraf 1 des schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetzes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hafte.
Eine Haftung schließt auch die Polizeidirektion Ratzeburg aus. „Wir sind für die Gefahrenabwehr zuständig und in solchen Fällen handelt es sich um eine Anscheinsgefahr“, sagt Sprecher Holger Meier. Ausgleichszahlungen vom Land gebe es in solchen Fällen nicht. „Die Kollegen haben hier absolut ihre Pflicht getan“, betont Meier.