Geesthacht. Nach jahrelangem Streit steht der tideabhängigen Überflutung der Borghorster Elbwiesen nichts mehr im Wege. Erstmals soll dies im Frühjahr 2016 geschehen. Warum eine Klage Geesthachts kaum Aussichten hätte:

Nach jahrelangem Streit steht der tideabhängigen Überflutung der Borghorster Elbwiesen zwischen Geesthacht und Altengamme nichts mehr im Wege. Escheburgs Gemeindevertreter haben bereits einen Verzicht auf eine zunächst eingeleitete Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Stadt Hamburg beschlossen – und Geesthachts Politiker dürften dieser Entscheidung folgen. Zumindest rät die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Klemm & Partner aus Bergedorf dazu. Und zwar in aller Deutlichkeit. Alles andere sei Geldverschwendung.

Mit der zunächst eingereichten Klage wollte man vor allem Zeit gewinnen. „Wir hatten beschlossen, zur Wahrung der Frist die Klage einzureichen und dann ein Gutachten über unsere Erfolgsmöglichkeiten erstellen zu lassen“, erklärt Geesthachts Bürgermeister Volker Manow.

Bürgerinitiative mit eigenen Waffen geschlagen

Dieses Gutachten von Klemm & Partner liegt jetzt vor. Rechtsanwalt Ulf Hellmann-Sieg stellte es im Planungs- und Umweltausschuss vor. „Unsere Untersuchung hat nichts ergeben, mit dem man vor Gericht Erfolg haben würde“, fasste Hellmann-Sieg zusammen. Geesthacht, Escheburg und die Bürgerinitiative wurden bei dem als Ausgleich für die Zuschüttung des Mühlenberger Loches an der Elbe in Hamburg geforderten, dem so genannten Kohärenzsicherungsverfahren der Stadt Hamburg, mit ihren eigenen Waffen geschlagen – konkret von dem im ehemaligen Life-Projekt beauftragten Ingenieurbüro BWS. Das hatte beim ehemaligen Projekt für die Gegner gearbeitet, diesmal wurde es von den Planern eingesetzt. Hellmann-Sieg: „Es ist natürlich schwierig, seinem eigenen Gutachter zu widersprechen.“ Und tatsächlich hatte BWS ermittelt, dass die Überschwemmung der Borghorster Elbwiesen in der jetzt geplanten Variante keine negativen Einflüsse auf das angrenzende Gebiet haben dürfte.

Geesthacht als Stadt nicht betroffen

Die Fraktionen der Geesthachter Ratsversammlung wollen die Empfehlung der Kanzlei jetzt beraten und dann über einen Verzicht auf die Klage entscheiden. Auf 23 Seiten präsentierte Ulf Hellmann-Sieg eine Stellungnahme. Fazit: „Auch unter Berücksichtigung der Zweifelsfragen (…) wird der Rechtsschutz insoweit unverändert nur dann eröffnet sein, wenn eine eigene Betroffenheit dargelegt werden kann.“ Und daran hapert es. Geesthacht ist als Stadt nicht in seinen Belangen betroffen. Deshalb könne Geesthacht schon rein formal nicht klagen. Weiter heißt es: „In diesem rechtlich Rahmen lassen sich relevante Erfolgsaussichten nicht feststellen.“ Es dürfte also in diesem mittlerweile zweiten Planfeststellungsverfahren für die Überflutung der Elbwiesen keine gravierenden Mängel mehr geben.

Damit kann Hamburg in die weitere Planung des Vorhabens und dessen Realisierung einsteigen. Erstmals sollen die Borghorster Elbwiesen im Frühjahr 2016 geflutet werden. Wie berichtet, soll der Schleusenleitdamm bei Altengamme geöffnet werden. Dort soll ein Sperrwerk errichtet werden, das die Vernässung der Elbwiesen regelt.

Anlieger befürchten einen Anstieg des Grundwassers

Anlieger aus Altengamme, Escheburg und Voßmoor fürchteten steigendes Grundwasser und dadurch negative Auswirkungen auf ihre Häuser. Sie schlossen sich vor knapp zehn Jahren zur Bürgerinitiative Escheburg-Voßmoor zusammen und konnten den ersten Planfeststellungsbeschluss verhindern. „Die jetzt geplante Technik – wie Fluttore, Pumpen und Dränagen – ist ein Ergebnis unserer intensiven Aufklärungsarbeit“, sagt Heike Unterberg vom Vorstand der Bürgerinitiative.

Die Europäische Union fordert die Vernässung der Elbwiesen, um die Zuschüttung des Mühlenberger Loches für die Erweiterung des Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder ökologisch zu kompensieren.