Lauenburg / Geesthacht. Wer mit dem Nachwuchs eine Auslandsreise plant, muss jetzt schnell sein, der kurze Weg ins Einwohneramt reicht nicht mehr. Die Details.
Eine Gesetzesänderung bereitet Einwohnerämtern aktuell Sorgen. Berlin hat zum Jahreswechsel die deutschen Kinderreisepässe abgeschafft. Nach dem bereits erfolgten Aus für den Kinderausweis benötigen Eltern jetzt in jedem Fall für ihren Nachwuchs Personaldokumente wie „für Große“, wenn eine Auslandsreise ansteht. Folge: Ausweise und Pässe können nicht mehr kurzfristig in Rathäusern und Einwohnerämtern in den Kommunen ausgestellt werden. Sie müssen, wie die Ausweispapiere für Erwachsene, in der Bundesdruckerei gefertigt werden.
Neuer Reisepass für Kinder: Teurer aber auch sicherer
Städte wie Lauenburg weisen in ihrem Onlineauftritt auf die neue Rechtslage hin. Nach aktuellem Stand hat sich mit der Änderung die Wartezeit auf einen neuen Ausweis beziehungsweise einen Reisepass für Kinder auf drei bis sechs Wochen verlängert. Die neuen Dokumente verfügen, anders als ihre Vorgänger, wie die Papiere für Erwachsene über einen Sicherheitschip, auf dem Angaben zur Person wie auch Fingerabdrücke gespeichert werden können.
Sie sind weniger lang gültig als Ausweise und Pässe für die Eltern, aber deutlich länger als zuletzt die früheren Kinderausweise. Diese mussten im Jahresrhythmus verlängert beziehungsweise neu beantragt werden. Mit den neuen Pässen wächst die Zeitspanne bis zum 24. Lebensjahr auf eine maximale Gültigkeit von sechs Jahren, erst danach auf zehn Jahre.
Die Neuen sind länger oder kürzer gültig – je nach Sichtweise
Die längere Gültigkeit oder die Entlastung der Einwohnerämter war aber nicht der Hauptgrund für die Änderungen. In vielen Ländern wurden die deutschen Kinderreisepässe nur bedingt anerkannt. Außerhalb der EU wuchsen die Probleme, insbesondere angesichts der Forderung vieler Staaten, Pässe müssten bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
„Und in die USA kann man damit gar nicht einreisen, die Vereinigten Staaten bestehen auf einen Pass mit Sicherheitschip“, erläutert Ramona-Corinna Weiß, Teamleiterin im Lauenburger Bürgerservice.
Einwohnerämter erwarten Ansturm vor Ferienbeginn
Sie wie auch Bedienstete in anderen Einwohnerämtern gehen davon aus, dass die Wartezeiten in die Höhe schnellen werden. Spätestens wenn viele Eltern kurz vor dem Urlaub feststellen, dass der kurze Weg zu Kinderpässen nicht mehr besteht, werde ein Run auf die neuen Pässe einsetzen.
Heiß gehandelte Tipps, besser gleich auf einen auch außerhalb der EU gültigen Reisepass zu setzen, stoßen in Einwohnerämtern auf Vorbehalte. „Wer mit seinem Kleinkind zunächst nur innerhalb Deutschlands oder in der EU unterwegs ist, benötigt dafür nicht gleich einen Pass, ein Ausweis reicht dafür in der Regel.“
Innerhalb der EU reicht auch Ausweis
Sind später fernere Länder das Ziel, sei immer noch Zeit, dann einen Reisepass zu beantragen. Auch für Ramona-Corinna Weiß eine bedenkenswerte Empfehlung. „Die Laufzeit beträgt maximal sechs Jahre. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Passinhaber auf dem Passfoto noch zweifelsfrei zu erkennen ist.“ Gerade kleine Kinder veränderten ihr Aussehen in den ersten Jahren jedoch so schnell, dass viele Pässe vorzeitig ersetzt werden müssten.
Ungültig: Viele Pässen müssen vorzeitig ersetzt werden
Kein ganz billiges Unterfangen. Die früheren Kinderausweise oder Kinderreisepässe schlugen mit 6 beziehungsweise 13 Euro zu Buche. „Für Kinder betragen die Kosten für Reisepässe 37,50 Euro und für Personalausweise 22,80 Euro“, sagt Wiebe Jürgensen, Sprecherin der Stadt Geesthacht. Das Team des Geesthachter Bürgerbüros empfehle allen Familien, sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise über die Einreisebestimmung des jeweiligen Landes zu informieren.
Der Internetauftritt des Auswärtigen Amtes helfe weiter. „Die Einreise mit noch gültigen Kinderreisepässen könnte in einigen Ländern eventuell erschwert werden.“ Wer nicht weiß, welche Unterlagen notwendig sind, um einen Ausweis oder Reisepass zu beantragen, wird im Internetauftritt der Stadt Geesthacht fündig.
Praktische Tipps und Rechtsgrundlagen gibt es online
Die Stadt Schwarzenbek verweist in ihrem neuen Online-Auftritt unter dem Suchbegriff „Kinderreisepass“ ebenfalls darauf, dass diese seit Jahresanfang nicht mehr ausgestellt werden, an deren Stelle herkömmliche Pässe treten. Über einen Link gelangen Nutzer zudem zu den Infos des Bundesinnenministeriums.
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Wer es genauer wissen will: Weitere Links führen zu den gesetzlichen Grundlagen – von Passpflicht und Ausstellung eines Passes, über Gebühren und Lichtbild bis zu Ordnungswidrigkeiten und Zuständigkeit.