Geesthacht. Wer zum Osterfest gemütlich an einem Feuer feiern möchte, muss einige Regeln und Fristen beachten. Wo es Rat und Hilfe gibt.

Die Flammen knistern, der Duft von Stockbrot liegt in der Luft – traditionsgemäß erhellen pünktlich zu den Osterfeiertagen zahlreiche größere und kleinere Lagerfeuer die Nächte. Wer dieses Jahr ein Osterfeuer plant, muss sich rechtzeitig bei der Geesthachter Stadtverwaltung melden. Denn: Osterfeuer müssen angemeldet werden.

Osterfeuer muss angemeldet sein

Möglich sind solche Anmeldungen grundsätzlich für Gründonnerstag (28. März) oder für Ostersonnabend (30. März). Entsprechende Anträge, in denen unter anderem die veranstaltende Person sowie der Veranstaltungsort genannt werden, müssen bis Dienstag, 19. März, im Fachdienst Öffentliche Sicherheit des Rathauses eingehen. Nur so können Polizei, Feuerwehr und die Leitstelle rechtzeitig durch die Verwaltung informiert und eine Genehmigung für die Osterfeuer erteilt werden.

Das Antragsformular ist auf der Website der Stadt Geesthacht (geesthacht.de) unter dem Punkt „Rathaus“ hinterlegt. Dann die Reiter „Formulare“ und „Oster-/Lagerfeuer“ auswählen und sich das Dokument herunterladen. Fragen zum Osterfeuer werden unter der Nummer 04152/13 227 beantwortet.