Gudow. Polizei stellte auf der Raststätte Gudow zahlreiche Gewichtsverstöße fest. Für eine Kuriosität sorgte ein überladener Holztransporter.
Dass Fahrzeuge das festgeschriebene Gesamtgewicht nicht überschreiten, trägt genauso zur Verkehrssicherheit bei wie die Einhaltung der Promillegrenze oder ein gültiger TÜV. Das Gewicht von Fahrzeugen kontrollierte das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Lübeck jetzt am Donnerstag (22. Februar) von 10 bis 16 Uhr auf der Raststätte Gudow an der A24. Der Verstoß des Fahrers eines Mercedes Sprinters war dabei rekordverdächtig.
Während des sechsstündigen Einsatzes gingen den Fahndern 35 Fahrzeughalter wegen verschiedener Delikte ins Netz. Dabei wurden auch 18 Überladungen festgestellt. Wie Polizeisprecherin Sandra Kilian mitteilt, lagen davon zwölf im Bereich eines Verwarngeldes, sechs Fahrer müssen Bußgelder zahlen.
Polizeikontrolle an der A24: Sprinter rekordverdächtig überladen
Bei zwei Lkw, die Baumstämme transportiert hatten, wurde ein Gesamtgewicht von mehr als 40 Tonnen festgestellt. Da die Gespanne so als nicht fahrtauglich gelten, musste Holz abgeladen werden. „Das Langholz kann jedoch nicht einfach auf der Autobahnraststätte gelagert werden, da dann eine Sondernutzung der Fläche vorliegt“, erklärt Sandra Kilian. Daher wurden weitere Fahrzeuge der Unternehmen angefordert, damit das Holz vom einen auf das andere Fahrzeug verladen werden konnte. Danach erst konnte die Fahrt weitergehen.
Mit einer rekordverdächtigen Überschreitung von 92 Prozent der erlauben Anhängelast war der Fahrer eines Mercedes Sprinters unterwegs. Statt der erlaubten 2000 Kilogramm stellten die Beamten eine Anhängelast von 3840 Kilogramm fest. Der Fahrer durfte seine Fahrt nicht fortsetzen. Zudem war eine Sicherheitsleistung von 500 Euro fällig.
Fahrer zeigt der Polizei gefälschten TÜV-Bericht
Auf drei Autofahrer, die kontrolliert wurden, kommen Strafverfahren zu: Einer der Pkw-Führer war mutmaßlich mit einem gefälschten Hauptuntersuchungsnachweis unterwegs. Bei den beiden anderen fehlten ein gültiger Führerschein und eine Haftpflichtversicherung.
Neben den Verstößen gegen die erlaubte Zuladung stellten die Beamten zahlreiche weitere Delikte fest. Darunter waren technische Mängel an Lkw, Überhöhe, nicht vorhandene Abreißseile sowie die Nutzung des Smartphones am Steuer.