Geesthacht. 27 Jahre alter Beifahrer stirbt nach schwerem Verkehrsunfall an der B404. Polizei teilt erste Erkenntnisse zur Unfallursache mit.

Die Straße Am Schleusenkanal in Geesthacht gleicht einem Trümmerfeld: Scherben, Metall- und Plastikteile liegen über mehrere Meter auf der Fahrbahn. Mittendrin zwei völlig zerstörte Autos.

Es ist das Bild nach einem schweren Verkehrsunfall am Dienstagabend, bei dem ein 27 Jahre alter Mann gestorben ist. Vier weitere Menschen wurden verletzt, zwei davon schwer.

Schwerer Unfall in Geesthacht: Übersah VW-Fahrer den BMW?

"Nach derzeitigem Erkenntnisstand befuhr ein 28-jähriger Mann aus der Nähe von Geesthacht mit einem BMW die Straße Am Schleusenkanal in Richtung Hamburg", sagt Polizeisprecherin Jacqueline Fischer. Zur gleichen Zeit, gegen 19.30 Uhr, fuhr ein Geesthachter (48) mit seinem VW T5 von der B404 auf die Straße und wollte nach links Richtung Geesthacht abbiegen.

"Hierbei übersah er den BMW und es kam zu einem Zusammenstoß", sagt Jacqueline Fischer und fügt hinzu, dass der BMW nach ersten Zeugenangaben mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei. Ferner sei an dem BMW ein Saisonkennzeichen angebracht gewesen, das nur von April bis Oktober galt. Das Auto war somit nicht versichert.

Helfer versuchten noch, das Leben des 27-Jährigen zu retten

Bei dem Unfall wurde der Beifahrer im BMW so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb. Reanimationsversuche der Retter blieben zuvor ohne Erfolg.

Der BMW-Fahrer sowie ein Insasse des VW wurden schwer verletzt. Beide mussten in ein Krankenhaus gebracht wetrden. Der VW-Fahrer sowie ein weiterer Mitfahrer erlitten leichte Verletzungen.

Um die genauen Unfallumstände zu klären, wurde noch am Abend ein Sachverständiger zur Unfallstelle gerufen und der BMW sichergestellt. Die Straße musste für die Dauer der Unfallaufnahme zeitweise voll gesperrt werden. Die Sperrung wurde gegen 23.30 Uhr aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt nun gegen beide Fahrzeugführer wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung.