Neu Wulmstorf. Damit 2026 der Ganztagsanspruch für Grundschulkinder umgesetzt werden kann, greift die Gemeinde Neu Wulmstorf zu kreativen Mitteln.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt ein Rechtsanspruch zur Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter. Damit will der Bund eine Betreuungslücke schließen, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Kommunen, die in der Planung dafür hinterherhinken, müssen sich langsam sputen.
Auch die Gemeinde Neu Wulmstorf treibt den Ausbau der dafür notwendigen räumlichen Voraussetzungen voran und investiert in Neubauten und Sanierungen an ihren drei Grundschulen deutlich mehr als 52 Millionen Euro. Der nächste Schritt zur Umsetzung dieser Pläne ist nun offiziell: Der Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf hat bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, dass die Grundschule An der Heide zum Schuljahr 2023/2024 vorübergehend in das ehemalige Gebäude der Grundschule am Moor ziehen wird.
Zusätzliche Kosten entstehen durch die Schul-Rochade kaum
Diese wird, wie berichtet, mit Beginn des neuen Schuljahrs nach den Sommerferien in den gegenüberliegenden Neubau ziehen. Die Grundschule An der Heide soll bis zur Fertigstellung ihres Neubaus an der Breslauer Straße am Standort an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße bleiben.
Wie berichtet, werden sowohl die Grundschule am Moor als auch die Grundschule An der Heide bereits zum Schuljahr 2023/2024 den Ganztagsbetrieb aufnehmen. Während die Grundschule am Moor mit dem derzeit entstehenden und rund 26 Millionen Euro teuren Neubau an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße dafür bestens gerüstet sein sollte, ist eine Umsetzung des Ganztagsangebot am in die Jahre gekommenen jetzigen Standort der Grundschule An der Heide nicht möglich.
Die Grundschule An der Heide muss in die dann freigewordenen Gebäude der Grundschule am Moor umziehen
Deshalb soll auch die Schule in der Heidesiedlung für rund 26 Millionen Euro fit gemacht werden für den Ganztag. Auf Grundlage der Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat sich die Politik dabei für einen Abriss und einen Neubau der maroden Schulgebäude, die teilweise noch aus den 1950er-Jahren stammen, entschlossen. Auch die dort ebenfalls ansässigen Kita Heide-Bären erhält einen Neubau.
Damit diese Pläne realisiert werden können, muss die Grundschule An der Heide nach den Sommerferien in die dann freigewordenen Gebäude der Grundschule am Moor umziehen. Dort stehen nach Auskunft der Verwaltung Räumlichkeiten in ausreichender Größe zur Verfügung – auch für die Einführung des Ganztagsbetriebs.
Die Investitionen der Gemeinde in die Bildung der Jüngsten sind riesig
Zusätzliche Kosten entstehen der Gemeinde durch die Schul-Rochade kaum: Das Gebäude der ehemaligen Grundschule am Moor ist komplett ausgestattet, so dass das Inventar durch die Grundschule An der Heide genutzt werden kann. Aus dem alten Schulgebäude an der Breslauer Straße werden lediglich die Lehr- und Lernmittel sowie einzelne Möbelstücke mitgenommen, entsprechende Mittel hierfür wurden in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.
Dennoch sind die Investitionen der Gemeinde in die Bildung der Jüngsten riesig. Und die insgesamt rund 52 Millionen Euro für die Ertüchtigung zweier Grundschulen sind noch nicht das Ende der Fahnenstange für Neu Wulmstorf, denn auch die Grundschule Elstorf muss – wenn auch in deutlich geringerem Maße – noch angefasst werden. Die Ganztagsbetreuung kann auch dort nicht mit den vorhandenen Räumen in angemessener und rechtlich vorgeschriebener Form durchgeführt werden. Die Zeit drängt: Auch Elstorf muss ab dem Schuljahr 2026/2027 den Rechtsanspruch zur ganztägigen Betreuung von Kindern im Grundschulalter umsetzen.
Das bundesweite Gesetz sieht eine Betreuung von acht Stunden an fünf Werktagen vor
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben Anfang Mai 2021 auf den Weg gebracht. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung erhalten. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet.
Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal vier Wochen - auch in den Ferien gelten und kann sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Nach Zahlen des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie bieten in Niedersachsen mehr als die Hälfte der Grundschulen bereits ein Ganztagsangebot an.
Die Bundesmittel sollen ab 2026 jährlich anwachsen – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030
Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund nach Angaben des Bundesfamilienministeriums mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt.
Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen. Die Mittel sollen ab 2026 jährlich anwachsen bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Dennoch ist die Realisierung des Rechtsanspruchs für viele Kommunen weiterhin eine enorme Herausforderung. So hat der Städte- und Gemeindebund die Bundesregierung Anfang des Jahres aufgefordert, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Grundschulen auf unbestimmte Zeit auszusetzen, weil die Umsetzung bis 2026 unrealistisch sei – einerseits wegen des hohen Finanzaufwands, aber vor allem auch aus Mangel an Fachkräften, die es für die Betreuung braucht.