Buxtehude. Die Grünen hatten den Bau des Naturkindergartens blockiert. Kommunalaufsicht sieht keine Verstöße beim Vergabeverfahren.
Freie Bahn für den geplanten Naturkindergarten in der Buxtehuder Ortschaft Hedendorf: Die Kommunalaufsicht des Landkreises Stade sieht nach eingehender Prüfung keinen Anlass für kommunalaufsichtliche Maßnahmen, wie sie dem Abendblatt mitteilte.
Wie berichtet, hatte Nils Rademacher, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Buxtehuder Stadtrat, die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um das aus Sicht seiner Fraktion fragwürdige Vergabeverfahren überprüfen zu lassen. Die Kommunalaufsicht teilt diese Bedenken nach Prüfung der städtischen Unterlagen nicht.
Die Grünen hatten die aus ihrer Sicht zu hohen Kosten für den Bau kritisiert
In Hedendorf soll nach Mehrheitsbeschluss im Stadtrat für rund acht Millionen Euro einer der größten Naturkindergärten Norddeutschlands entstehen – bestehend aus ungewöhnlichen Holzmodulen, die an die Jurten zentralasiatischer Nomaden erinnern und mit einem umweltpädagogischem Konzept.
Die Grünen hatten als einzige Fraktion wegen der aus ihrer Sicht zu hohen Kosten für den vierzügigen Kindergarten für 100 Kinder dagegen gestimmt und die Realisierung des Vorzeigeprojekts damit vorerst gestoppt. Von der Kommunalaufsicht ließen sie insbesondere das angeblich intransparente Vergabeverfahren ohne Ausschreibung und damit ohne Wettbewerb prüfen.
Das beauftragte Unternehmen sei ohnehin der einzige Anbieter gewesen
Die Verwaltung der Hansestadt Buxtehude hatte die fehlende Ausschreibung damit begründet, dass das beauftragte Unternehmen als einziges Unternehmen überhaupt den Bau eines solchen Projekt anbiete und es realisieren könne. Sie legte auch gegenüber der Kommunalaufsicht dar, dass sie die Frage, ob es weitere Anbieter gibt, geprüft hat und dass die Firma Living-Circles GmbH Patentinhaber für das eigens entwickelte modulare Komplettsystem für Naturkindergärten mit Bau und pädagogischem Konzept in Kombination ist.
Die Kommunalaufsicht hat deshalb keine Rechtsverstöße festgestellt. Auch die Informationsrechte der Ratsmitglieder seien gewahrt worden, weil ihnen angeboten worden sei, das Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei zum beabsichtigten Vergabeverfahren einzusehen und ergänzende Erläuterungen zu erhalten, so die Kommunalaufsicht.