Winsen. Wendelin Schmücker nennt Wolfslobbyisten „unverantwortliche Kräfte, die Natur- und Artenschutz schwersten Schaden zufügen
Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung hat sich erneut für eine Begrenzung der Wolfszahlen durch Abschüsse ausgesprochen. Die Schutzstellung der Wölfe müsse aufgehoben werden, sagte der Vereinsvorsitzende Wendelin Schmücker in Winsen. Die Raubtiere müssten endlich bejagt werden.
„Mehrere unserer Nachbarländer regulieren ihre Wolfspopulationen mit dem Gewehr“, sagte Schmücker. In Deutschland hätten sich mit der Wolfslobby jedoch „unverantwortliche Kräfte durchgesetzt, die unter dem Deckmantel des Artenschutzes der Weide- und Landwirtschaft einerseits und dem Natur- und Artenschutz andererseits schwersten Schaden zufügen“. Einzigartige seltene Restbestände von besonderen Schafsrassen sind Schmücker zufolge von der Ausrottung durch Wölfe bedroht. Zwei Herden Muffelwild seien bereits „ausgelöscht“ worden: „Die Politik muss endlich handeln und die selbst ernannten Artenschützer in die Schranken weisen.“
Problemwolf riss Pony aus dem Besitz der Familie von EU-Chefin von der Leyen
Schmücker äußerte sich mit Blick auf jüngste Stellungnahmen des Freundeskreises freilebender Wölfe und von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne). Der Freundeskreis hat mehrmals gegen Abschussgenehmigungen für sogenannte „Problemwölfe“ geklagt. Zuletzt kündigte die Initiative rechtliche Schritte gegen die von der Region Hannover angeordnete Tötung eines Wolfes aus dem Rudel Burgdorf bei Hannover an. Der Rüde mit der Kennung GW950m soll mehrere Nutztiere gerissen haben, darunter auch ein Pony aus dem Besitz der Familie von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU).
Meyer hatte kürzlich angeordnet, dass Abschussgenehmigungen für Wölfe künftig vorab angekündigt werden müssen. Schmücker sagte, dadurch würden Abschüsse „faktisch unmöglich“, da nach Ankündigung sofort rechtliche Schritte gegen die Entnahme eingeleitet würden. Schmücker selbst hat bislang erfolglos versucht, das Recht zum Waffentragen zum Herdenschutz einzuklagen.