Winsen. Warenbetrug bei Online-Käufen – allein 20 Verfahren beim Winsener Kommissariat. Täter nutzen Nische im Internethandel

Dass Betrüger im Internet die persönlichen Daten Dritter nutzen, um damit Bestellungen für sich zu tätigen, ist nicht neu. Auch das Anbieten von Waren, für die im Vorwege bezahlt wird und die dann nicht geliefert werden, ist leider gängige Praxis. In den vergangenen Wochen taucht zunehmend eine neue Masche auf. Dabei gelingt es den Tätern, den Betrug über Wochen zu verschleiern. Mittlerweile werden allein beim Polizeikommissariat Winsen rund 20 Verfahren dieser Art geführt.

Wie läuft der Betrug ab? Die Täter nutzen gezielt aus, dass es bei vielen Onlinehändlern die Möglichkeit gibt, auch als Neukunde auf Rechnung zu bestellen und schalten sich als eine Art betrügerische Zwischenhändler ein. Waren werden von den Betrügern auf Verkaufsplattformen wie eBay zu einem meist günstigeren Preis angeboten. Kommt es zu einer Bestellung, bezahlen die Geschädigten per Vorkasse die Summe an die Betrüger. Die Abwicklung über einen Finanzdienstleister suggeriert dabei eine gewisse Sicherheit. Die Betrüger lösen mit den Daten der Geschädigten eine Bestellung auf Rechnung bei dem eigentlichen Versandhandel aus.

Geschädigten bekommen ihre Ware und schöpfen keinen Verdacht

Die Geschädigten bekommen also ihre Ware und schöpfen keinen Verdacht. Nach mehreren Wochen folgt dann das Böse erwachen. In der Post findet sich die Mahnung, weil die Ware geliefert aber nicht bezahlt worden ist. In diesen Wochen haben die Täter das Geld auf ausländische Konten überführt und der ursprüngliche Anbieter ist nicht mehr existent. Da die Betrüger bei der echten Bestellung eine Sendungsnummer bekommen haben, die sie auch beim Finanzdienstleister angeben, greift der Verkäuferschutz und das Geld wird an die Betrüger gezahlt.

Die Geschädigten haben in den meisten Fällen ihr Geld nach Anzeigenerstattung vom Finanzdienstleister zurückbekommen. Allerdings sind die gelieferten Waren dann häufig teurer, als von den Tätern angeboten. Den Differenzbetrag müssen die Geschädigten nachzahlen. Häufig wurde Haustiernahrung in entsprechender Form angeboten. Die Polizei rät, bei Bestellungen, die nicht bei bekannten Händlern getätigt werden, wachsam zu sein. Besonders günstige Angebote von unbekannten Anbietern sollten zu erhöhter Wachsamkeit führen.