Landkreis Harburg. Viertimpfung ist für alle Erwachsenen möglich, sofern die Drittimpfung sechs Monate zurückliegt. Sie wird mit Biontech und Moderna vorgenommen
Die Impfkampagne im Landkreis Harburg wird ausgeweitet: Ab sofort ist die 2. Auffrischimpfung für alle Menschen ab 18 Jahren möglich. Bisher gab es die zweite Booster-Impfung für Angehörige sogenannter vulnerabler Gruppen sowie Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich. Diese Einschränkung heben der Landkreis Harburg und die Impfteams von Johannitern und DRK ab sofort in Übereinstimmung mit den aktuellen Regeln der Ständigen Impfkommission (Stiko) und des Bundesgesundheitsministeriums auf.
Die Viertimpfung ist damit für alle Erwachsenen möglich, sofern die Drittimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Sie wird mit Biontech und Moderna vorgenommen. Bereits jetzt verzeichnen die Impfteams zahlreiche Anfragen nach der zweiten Booster-Impfung.
Vielzahl von regelmäßigen Impfangeboten für Jugendliche und Erwachsene
Auch ansonsten gibt es weiterhin eine Vielzahl von regelmäßigen Impfangeboten für Jugendliche und Erwachsene sowie spezielle Termine für Fünf- bis Elfjährige. Unverändert können bei den öffentlichen Terminen alle Personen ab 12 Jahren die Erst-, Zweit- oder Drittimpfung erhalten. Die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Biontech) ist dabei bei Einhaltung eines Mindestabstands von 28 Tagen möglich, die Booster-Impfung nach drei Monaten. Erst mit dieser Auffrischimpfung ist der vollständige Impfschutz hergestellt. Ab sofort bieten die Impfteams als weitere Ergänzung nun die zweite Booster-Impfung an.
Die Corona-Impfungen und eine hohe Impfquote sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg aus der Pandemie. Denn fest steht: Impfen schützt. Der Landkreis appelliert daher an alle, sich impfen zu lassen. Für die Impfstützpunkte der Johanniter in Buchholz und Neu Wulmstorf sowie für die Stützpunkte des DRK in Winsen und in Fleestedt können Termine für die kommenden 14 Tage gebucht werden. Das geht ganz einfach unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren. Zum Impftermin mitgebracht werden muss der Kinder- oder Personalausweis und soweit vorhanden der Impfpass und gegebenenfalls eine Genesenenbescheinigung.
Landkreis bietet regelmäßig aktualisierte Übersicht
Der Anamnesebogen beziehungsweise eine Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt sind unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren zu finden. Sie können heruntergeladen werden und ausgefüllt zum Impftermin mitgebracht werden. Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren müssen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten mitbringen. Für die Kinderimpfungen gilt: Mitzubringen sind der ausgefüllte Anamnese- und Impfeinwilligungsbogen. Das Aufklärungsblatt ist zur Information der Eltern vorgesehen. Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Der Anamnesebogen beziehungsweise eine Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt können unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren heruntergeladen werden.