Langenrehm. Investor Steffen Lücking sieht bei der K 26 Planungsprozesse verschleppt, will klagen – und hat nun kurzerhand selbst Hand angelegt.

Er hat das Warten satt. Steffen Lücking, Bauinvestor und Grundstückseigentümer aus Langenrehm, wird gegen die Gemeinde Rosengarten und den Landkreis Harburg vor Gericht ziehen, will auf Schadensersatz wegen Verschleppung des Planungsprozesses für die Grundsanierung der K 26 klagen.

Die Kreisstraße verläuft durch den Ort Langenrehm in der Gemeinde Rosengarten. Sie muss dringend saniert werden. Die Planungen dafür laufen seit Jahren. Doch immer wieder kommt es zu Verzögerungen, weil sich Gemeinde und Landkreis in wesentlichen Punkten nicht einigen können. In erster Linie geht es dabei um zwei Themen: Die Oberflächenentwässerung im Ort sowie die Gestaltung der Gehwege an der zu sanierenden Kreisstraße.

Verzögerungen, die auch Lücking in seinen eigenen Planungen massiv beschneiden. Der Bauunternehmer besitzt große Flächen im Ort, möchte dort Wohnungen errichten. Er beklagt, dass Bauanträge im Bereich des bestehenden Baurechts jedoch vom Landkreis nicht genehmigt werden können, da die Oberflächenentwässerung im Dorf nicht gesichert sei. Aus Lückings Sicht ist dafür die Gemeinde zuständig. „Diese verhindert allerdings jeden konstruktiven Planungsprozess und damit die Nutzung meiner zu bebauenden Flächen“, so Lücking.

Schadenersatzansprüche seitens der Grundstückseigentümer

„Sie macht sich damit schadensersatzpflichtig.“ Bauanträge im Bereich des bestehenden Baurechtes könnten vom Landkreis nicht genehmigt werden, da die Erschließung aufgrund der Unklarheiten beim Thema Oberflächenentwässerung nicht gesichert sei. „Bereits jetzt ergeben sich durch die verschuldeten öffentlichen Missstände erhebliche Schadenersatzansprüche seitens der Grundstückseigentümer“, so Lücking weiter.

Bauunternehmer Steffen Lücking hat an der Ortsdurchfahrt Langenrehm auf seinen privaten Flächen und auf eigene Kosten einen sicheren Gehweg für die Schulkinder gebaut.
Bauunternehmer Steffen Lücking hat an der Ortsdurchfahrt Langenrehm auf seinen privaten Flächen und auf eigene Kosten einen sicheren Gehweg für die Schulkinder gebaut. © HA | Hanna Kastendieck

Seit sechs Jahren streitet der Bauunternehmer mit der Gemeinde darum, wie das Oberflächenwasser im Ort abzuführen sei, zog damit 2019 sogar vor das Verwaltungsgericht Lüneburg. Denn: Es sind seine Flächen, die nach jedem längeren Niederschlag unter Wasser stehen. Und das tun sie, davon ist Lücking überzeugt, weil Gemeinde und Kreis ihrer Verpflichtung zur Entwässerung nicht ausreichend nachkommen. Die Folge: Das überschüssige Wasser sammelt sich auf seinen Grundstücken, auch auf den Flächen, wo die Planungen bereits abgeschlossen sind, Lücking sofort anfangen könnte zu bauen - wenn dort nicht das Wasser stehen würde.

Die Gemeinde weist die Verantwortung von sich, sieht die Grundstückseigentümer in der Pflicht. „Die Oberflächenentwässerung in Langenrehm ist klar geregelt“, sagt Bürgermeister Dirk Seidler. „Jeder muss sich selbst darum kümmern.“ Die Eigentümer seien verpflichtet, das Regenwasser auf ihren Grundstücken versickern zu lassen. „Es gibt lediglich für drei Privatgrundstücke am Kabenweg einen privaten Kanal sowie eine Einleitungsgenehmigung in den Kreis-Regenwasserkanal.“

„Die Gemeinde handelt illegal.“

In diesen Kanal leitet allerdings auch die Gemeinde Oberflächenwasser ein – ohne dafür zu bezahlen. „Es gibt dafür keine Genehmigung“, ärgert sich Steffen Lücking. „Die Gemeinde handelt illegal.“ Und: Der Kanal sei überlastet, mehrfach sei es zu Überflutungen gekommen. „In diesem Punkt müssen wir in der Tat nachbessern“, räumt Bürgermeister Seidler ein. „Der Kabenweg muss hergerichtet, die Oberflächenentwässerung der Straße komplett abgekoppelt werden.“ Grundsätzlich aber gebe es für die Überschwemmungen im Ort andere Gründe. „Wenn es viel regnet, sind nun einmal tieferliegende Flächen überschwemmt“, so Seidler.

„Da haben wir sogar vor dem Rathaus bisweilen einen See.“ Aus Sicht des Bürgermeisters liegt der Ball nun beim Landkreis, da von der Kreisstraße das meiste Regenwasser komme. Dieser müsse bei der Grundsanierung der K 26 ein System bauen, bei dem künftig nichts mehr überflutet werde. Seidler ist zudem optimistisch, dass sich auch die Regenwasserproblematik auf den Privatgrundstücken durch die Straßensanierung lösen werde. „Der Kreis wird im Zuge der Arbeiten einen neuen Abwasserkanal bauen, an den das ganze Dorf angeschlossen werden soll“, so Seidler. „Dann müssen die Anwohner ihr Abwasser nicht mehr auf dem eigenen Grundstück entsorgen und es werden dort Kapazitäten für das Regenwasser frei.“

Um die Situation zu entschärfen, wollen Bürgermeister Seidler und sein Kollege von der Kreisverwaltung, Kreisrat Josef Nießen, nun erneut das Gespräch mit Steffen Lücking suchen. „Wir müssen und werden mit Lücking reden“, sagt Dirk Seidler. Bei dem Gespräch soll es aber nicht nur um das Thema Entwässerung gehen, sondern um den Bau der Kreisstraße insgesamt. Denn auch hier ist Lückings Kooperation gefragt. Denn für den Bau einer sicheren Kreisstraße mit Gehwegen braucht der Landkreis weitere Flächen. Und genau diese gehören Steffen Lücking.

10.000 Quadratmeter große Fläche im Ort

Dieser ist bereit, ausreichend Quadratmeter für Gehwege und Querungen zur Verfügung zu stellen – vorausgesetzt, seine Planungen für das Projekt „Wilms Hoff“, eine 10.000 Quadratmeter große Fläche im Ort, werden so umgesetzt, wie er es möchte. Lücking will dort 24 Wohnungen bauen, davon zwölf Ferienwohnungen. Die Verwaltung findet das Projekt zu groß, hat einen Gegenentwurf erarbeitet, der etwa die Hälfte der Wohneinheiten vorsieht. Noch laufen dazu die Gespräche. Sollten diese scheitern, will Lücking Konsequenzen ziehen und die Flächenzusage an den Kreis zurücknehmen. Damit wäre dann auch die sichere Kreisstraßenlösung vom Tisch.

Dass diese zeitnah kommen wird, glaubt Steffen Lücking eh schon lange nicht mehr. „Ich sehe ja, wie langsam die Mühlen in Kreis und Gemeinde mahlen“, sagt er. Um den Schulweg seiner eigenen Kinder und den der anderen im Dorf „jetzt sicher zu machen und nicht irgendwann, wenn sich Kreis und Gemeinde geeinigt haben“, hat der Bauunternehmer nun selbst Abhilfe geschaffen und auf eigene Faust einen Fußweg gebaut. Dieser ist drei Meter breit, durch Leitpfosten von der Kreisstraße abgegrenzt und verläuft auf seinen Grundstücken entlang der sanierungsbedürftigen K 26 bis zur Haltestelle des Schulbusses. Lücking weiß, dass er für seine Selbsthilfeaktion vom Landkreis Ärger kriegen wird. Aber das ist im völlig egal. „Ich wollte mich nicht bis 2030 gedulden müssen, bis der Landkreis das für die Kinder tut“, sagt er. „Ich wollte nicht warten, bis irgendwann ein Kind überfahren wird.“