Landkreis Harburg. Kontrollen an Wertstoffannahmestellen sollen Abgaben aus anderen Regionen verhindern. Freimenge für Grünabfall verdoppelt.

Schnell über die Kreisgrenze fahren und Grünabfälle, Baustoffreste oder Autoreifen kostenlos bei einer der zehn Wertstoffannahmestellen im Landkreis Harburg abgeben – dagegen geht die Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg von Januar an mit verstärkten Kontrollen vor. Schilder weisen darauf hin. Die Anlagen sind nur für Bewohner des Landkreises, die mit ihren Gebühren für die Verwertung und Entsorgung zahlen.

Doch künftig rechnet der Eigenbetrieb des Landkreises verstärkt mit einer Art „Mülltourismus“. Denn im neuen Jahr wird – nach einem Beschluss des Kreistags – die Freimenge für Grüngut auf einen Kubikmeter pro Anlieferer und Tag verdoppelt. „Im Sinne der Gebührengerechtigkeit werden wir verstärkt auf Unberechtigte achten“, sagt Frank Sameluck, Betriebsleiter Abfallwirtschaft beim Landkreis Harburg.

Wer nicht im Landkreis Harburg wohnt, wird an den Abgabestellen zurückgewiesen

Schon in der Vergangenheit seien immer wieder Personen aufgefallen, die mit Autos aus anderen Landkreises versuchten, Abfälle im Landkreis Harburg abzugeben, sagt Landkreissprecher Andres Wulfes. Insbesondere an den Anlagen nahe der Kreisgrenze, wie in Nenndorf oder Adestorf sei dies vorgekommen. Die bisherigen sporadischen Überprüfungen sollen deshalb jetzt verstärkt werden. „Ihren Ausweis bitte“ – das könnten die Anlieferer im neuen Jahr an den Wertstoffannahmestellen öfter hören. Um die Berechtigung nachzuweisen, müssen sie entweder ihren Ausweis oder ihren Gebührenbescheid vorlegen. Wer unberechtigterweise einen Wertstoffhof angesteuert hat, wird zurückgeschickt.

Kleingewerbetreibende aus anderen Landkreisen müssen nachweisen, dass sie eine Baustelle vor Ort im Landkreis betreuen. „Durch die verstärkten Berechtigungskontrollen möchten wir gewährleisten, dass besonders die Grünabfallfreimenge nur von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Harburg genutzt wird und ausreichende Kapazitäten zur Entsorgung von Abfällen bereitstehen“, sagt Sameluck. Mit der Erhöhung der Freimenge und den damit verbundenen stärkeren Kontrollen könnte sich ein weiterer Effekt einstellen. „Wir hoffen zudem, die Verkehrssituation an den Anlagen zu entlasten.“

Abgabe von Altreifen ist künftig auf acht Stück beschränkt

Auch bei der Abgabe von Altreifen gibt es eine Neuerung: Hier ist die erlaubte Menge künftig begrenzt. Von Januar an werden pro Anlieferer höchstens zwei Reifensätze, das heißt acht Reifen, angenommen. Möglich ist dies zudem lediglich auf der Müllumschlaganlage Nenndorf. Siloreifen – alte, brüchige Reifen ohne Felge – können allerdings nicht mehr verwertet werden. Sie werden in Kleinmengen von bis zu fünf Reifen an allen Annahmestellen als Restabfall entgegengenommen. Damit will die Abfallwirtschaft auch vermeiden, dass gewerbliche Reifenhändler aus anderen Bundesländern größere Mengen abgeben. Dies sei in der Vergangenheit immer wieder mal vorgekommen, sagt der Kreissprecher.

Ansonsten gilt für die Abgabe von Wertstoffen und Abfällen: Papier, Pappen und Kartonagen können in haushaltsüblichen Mengen von bis zu 500 Liter am Tag kostenfrei abgegeben werden. Größere Mengen Altpapier werden gegen eine Gebühr angenommen. Die Abgabe von Restabfällen sind aus Kapazitätsgründen bei den meisten Annahmestellen auf zwei Kubikmeter beziehungsweise 200 Kilogramm begrenzt. Lediglich montags bis freitags besteht die Möglichkeit, größere Mengen an der Nenndorfer Anlage abzugeben. An Sonnabenden können zudem nur Privatkunden anliefern, gewerbliche Anlieferer müssen die anderen Öffnungstage unter der Woche nutzen. Daneben bittet die Abfallwirtschaft, auch die kostenfreie Sperrmüllsammlung zu nutzen. Auch dies helfe, die Anlagen verkehrlich zu entlasten.

Trotz der Corona-Maßnahmen gelten die üblichen Öffnungszeiten

Wer mehr als einen Kubikmeter Grünabfall an einem Tag abgeben will, kann größere Mengen Grünschnitt gebührenpflichtig auf den Kompostplätzen Drage und Tostedt loswerden. Auch dies gilt nur für Bewohner des Landkreises Harburg. Die Freimenge wird auf den Kompostplätzen von der Gesamtmenge abgezogen. Sogenannte kleinteilige Grünabfälle wie Rasenschnitt oder Laub können an den Wertstoffannahmestellen Ardestorf und Hanstedt sowie der Müllumschlaganlage Nenndorf und der Annahmestelle LMCD in Putensen in Säcken oder anderen handhabbaren Behältern verpackt angeliefert werden.

Sperrige Äste können weiterhin an allen Annahmestellen abgegeben werden. Hier gilt eine Höchstmenge von einem Kubikmeter. Stubben und Stämme werden separat gegen Gebühr auf den Kompostplätzen angenommen. Eine Entladung von losem, kleinteiligem Material direkt vom Anhänger ist momentan nur auf den Kompostplätzen Drage und Tostedt sowie an der Annahmestelle Otto Dörner in Eddelsen möglich.

Auf allen Anlagen im Landkreis Harburg gelten zurzeit trotz der Corona-Maßnahmen die üblichen Öffnungszeiten. Es muss jedoch eine FFP2-Maske getragen werden.