Stelle/Seevetal. Naturschutzrechtliche Bedenken: Verwaltungsgericht in Lüneburg lehnt Widerspruch ab. Weshalb der BUND die Entscheidung kritisiert.

Neue Lage im Konflikt um den geplanten Bau des Kreisels für das neue Aldi-Zentrallager: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat jetzt einen Widerspruch des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Regionalverband Elbe-Heide abgelehnt.

„Damit kann der vom Landkreis ausgesprochene Sofortvollzug der Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz der Pennekuhle ausgeführt werden und wesentliche Teile des wertvollen Feuchtbiotops und die alten Eichen stehen nicht mehr unter dem gesetzlichen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz“, teilten die Naturschützer am Mittwoch mit.

Naturschützer gehen nicht in die nächste Instanz

Mehr noch: Der Landkreis und die Gemeinde Stelle bestätigten am Mittwoch gleichlautend, dass es damit nun auch nicht mehr zu einem Hauptverfahren kommen werde. „Mit Schreiben vom 9. April wurde der Widerspruch gegen die naturschutzrechtliche Befreiung insgesamt zurückgezogen“, sagte Elke Frerichs, die Pressesprecherin der Gemeinde Stelle, dem Abendblatt.

Damit wird der Weg für den Discounter Aldi frei, an der Kreisstraße 86 am Rand der Pennekuhle einen Kreisel für die Zufahrt zum künftigen Zentrallager zu bauen. „Zwar müssen einige Bäume gefällt werden. Aber der dortige Teich und große Teile des Laubwaldes werden auch künftig erhalten bleiben“, versicherte Frerichs.

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Vorausgegangen war der Beschluss des Steller Gemeinderates für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, für den die Gemeinde mit Aldi zusammengearbeitet hatte. Der Landkreis hatte sich für die naturschutzrechtliche Befreiung ausgesprochen und den sofortigen Vollzug angeordnet. Dagegen hatte der BUND Widerspruch eingelegt, der aber nun vom Lüneburger Verwaltungsrichtern abgelehnt wurde.

Der BUND kritisiert die Entscheidung der Richter scharf. „In der Begründung übernimmt das Verwaltungsgericht das vom Landkreis vorgeschobene öffentliche Interesse an Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitsplätzen, obwohl der BUND nachgewiesen hatte, dass das Aldi-Logistikunternehmen, das zurzeit in Seevetal ansässig ist, derzeit keine Gewerbesteuern zahlt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Bei der Gemeinde liegen Zahlen für die Gewerbesteuer für die Jahre 2015 bis 2018 vor. Danach wurden 2015 rund 1,65, ein Jahr später 1,25 Millionen und 2017 gut 600.000 Euro gezahlt. 2018 floss keine Gewerbesteuer.

Nicht nachvollziehbar sei für den BUND die Aussage der Verwaltungsrichter, angesichts der Größe des Vorhabens gehe die Kammer davon aus, dass „zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.“ Vielmehr geht der Verband davon aus, dass in dem neuen Zentrallager durch Digitalisierung und Automatisierung Arbeitsplätze eingespart würden.

Ausgeblendet bleibe das vom BUND bemängelte Verhältnis zwischen Flächenverbrauch und geringer Arbeitsplatzanzahl. So sei auf vergleichbaren Gewerbeflächen regelmäßig eine mehr als doppelt so hohe Arbeitsplatzdichte geschaffen worden. Das öffentliche Interesse am Zentrallager in Stelle bleibt für den BUND daher „zweifelhaft.“