Winsen. Der Landkreis Harburg gilt jetzt als rote Zone. Damit greifen weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Corona-Pandemie eröffnet der Landkreis Harburg wieder ein eigenes Testzentrum am Krankenhaus Winsen. Das Zentrum nimmt die Arbeit am 3. November auf. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf die seit 15. Oktober gültige Bundestestverordnung, die Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, die selbst jedoch keine Symptome aufweisen, das Recht auf einen Corona-Test zuschreibt, sowie auf das zunehmende Infektionsgeschehen im ganzen Kreisgebiet. Das Recht von Kontaktpersonen auf einen Test muss durch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung sichergestellt sein.

Betrieben wird das Zentrum durch einen vom Landkreis Harburg beauftragten Mediziner. Falls das Angebot stark in Anspruch genommen wird, wäre die Kreisverwaltung kurzfristig in der Lage, ein weiteres Testzentrum am Krankenhaus Buchholz in Betrieb zu nehmen.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf einen Test haben ausschließlich durch das Kreisgesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung identifizierte und in Quarantäne gesetzte Kontaktpersonen, die keine Krankheitssymptome zeigen und die einen Termin mit der ab 2. November werktags von 10 bis 14 Uhr geschalteten Terminhotline des Landkreises vereinbart haben. Wer keinen Termin vereinbart hat, wird auch nicht getestet. Das Angebot ist freiwillig, die in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen entscheiden selbst, ob sie sich testen lassen. Für den Test werden keine Kosten fällig.

Hotline: 04171/693 111

Für die Terminhotline greift der Landkreis Harburg auf die während der ersten Pandemiephase im Frühjahr geschaffenen bewährten Strukturen und Mitarbeiter zurück. Die Terminhotline ist ab 2. November montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr unter 04171/693 111 erreichbar.

Die Tests werden zum Start am 3. und 5. November durchgeführt. Ab 9. November wird das Testzentrum dann von Montag bis Freitag im Einsatz sein.

Test in Arztpraxen

Die Corona-Tests von Kontaktpersonen, anderen Personen mit Krankheitssymptomen und Reiserückkehrern aus ausländischen Risikogebieten werden weiterhin auch von den behandelnden Hausärzten selbst durchgeführt oder die Patienten werden nach telefonischer Anmeldung für einen Test in die Praxis bestimmter Hausärzte verwiesen, die sich bereit erklärt haben, als Infektionspraxen zu fungieren. Diese Ärzte testen falls nötig nicht nur die eigenen Patienten, sondern führen Tests mit Überweisung und telefonischer Anmeldung durch die behandelnden Hausärzte auch für deren Patienten durch. Wer keinen Hausarzt hat, kann sich an die Hotline des Kassenärztlichen Notdiensts – 116 117 – wenden.

Verschärfte Regeln

Das zunehmende Infektionsgeschehen macht eine weitere Verschärfung der Corona-Einschränkungen erforderlich. Mit insgesamt 140 Corona-Neuinfektionen innerhalb der zurückliegenden sieben Tage hat der Landkreis Harburg den Inzidenz-Wert von 50 Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner überschritten. Der Wert liegt aktuell (Stand Mittwoch, 28. Oktober) bei 55. Das Land Niedersachsen wird den Landkreis Harburg damit als rote Region ausweisen. Rot steht in der Inzidenz-Ampel für ein „sehr starkes bis eskalierendes Infektionsgeschehen“.

Coronavirus – alle Nachrichten und Hintergründe hier

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht mehr nur in öffentlichen Gebäuden, im Handel, in Bus oder Zug oder bei Veranstaltungen, sondern auch unter freiem Himmel, wenn Menschen länger als nur kurzfristig zusammenkommen und Abstände nicht einzuhalten sind. Für private Feiern und Treffen dürfen maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder enge Angehörige unter Einhaltung des Abstandsgebotes zusammenkommen.

Dies gilt sowohl für Treffen innerhalb der eigenen vier Wände als auch für Treffen unter freiem Himmel wie beispielsweise im eigenen Garten, aber auch für private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben stattfinden, also beispielsweise Hochzeiten, Geburtstage, Beerdigungen und ähnliche Anlässe.

Veranstaltungen vor sitzendem Publikum sind in „roten“ Regionen auf maximal 100 Besucherinnen und Besucher beschränkt. Für Gastronomiebetriebe gilt eine Sperrzeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Der Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke ist Gastronomiebetrieben grundsätzlich verboten. Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg finden Sie unter www.landkreis-harburg.de/corona.