Landkreis Harburg. Nach dem ersten Schritt für das Projekt für hoch radioaktiven Atommüll soll bis 2031 ein Standort gefunden sein.

Der Landkreis Harburg gehört zu den vielen Regionen in Deutschland, die in der weiteren Betrachtung auf der Suche nach einem Endlager verblieben sind. Das geht aus dem Zwischenbericht hervor, den die Bundesgesellschaft für Endlagerung (bge) Ende September vorgestellt hat. Im Abendblatt-Interview äußert sich die Sprecherin der Bundesgesellschaft zu den Möglichkeiten im Landkreis, zu den Planungen und zum Zeitablauf, bis die ersten Castoren eingelagert werden können. Es um 10.500 Tonnen Material.

54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik ist als möglicher Standort für ein Endlager für hoch radioaktiven Atommüll ausgewiesen. Danach wären alle diese Gebiete nach ihrer Gesteinsformation für ein Lager geeignet. Hätte man nicht mehr einschränken können?


Monika Hotopp Die 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik lassen eine günstige geologische Gesamtsituation für ein mögliches Endlager erwarten. An diesen Orten erscheint es lohnend, sie im weiteren Verfahren näher zu betrachten. Im weiteren Verfahren wird die Fläche weiter eingeschränkt. Im ersten Schritt ging es aber darum, potenziell geeignete Standorte nicht aus dem Verfahren zu kippen, ohne nähere Informationen darüber zu haben.

Was ist grundsätzlich im Boden für eine Lagerung nötig?

Wir suchen einen Standort mit stabilen und möglichst dichten Gesteinsformation für ein Endlager in einer Tiefe zwischen 300 und 1500 Metern. Drei Gesteinsformationen können geeignet sein, hoch radioaktive Stoffe über einen Zeitraum von einer Million Jahren zurückzuhalten: Steinsalz, Tongestein oder kristallines Wirtsgestein. Die Mächtigkeit, also die Dicke des Gesteins, in der ein Einlagerungsbereich gefunden werden soll, beträgt mindestens 100 Meter. Die nötige Fläche unter Tage liegt geschätzt zwischen drei Quadratkilometern (Steinsalz), sechs Quadratkilometern (kristallines Wirtsgestein) und zehn Quadratkilometern (Tongestein).

Was spricht für einen Standort im Landkreis Harburg, was dagegen?

Im Landkreis Harburg sind fünf Teilgebiete anzutreffen, vier Salzstöcke (Salz in steiler Lagerung) und ein Teilgebiet im Tongestein. In einem Teilgebiet zu sein, bedeutet noch keine Vorentscheidung für den Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle. Angesichts der Größe einiger Teilgebiete liegt es auf der Hand, dass es noch ein langer Weg ist, bis aus einem Teilgebiet ein möglicher Standort – oder mehrere – für ein solches Endlager geworden sein wird. Teilgebiet bedeutet zunächst nur: Das Gebiet bleibt im Standortauswahlverfahren, bis es daraus ausscheidet oder bis es zu einer Standortregion geworden ist, die oberirdisch erkundet werden soll.

Welches Gestein eignet sich für die Lagerung am besten?

Jedes der möglichen Wirtsgesteine hat Vor- und Nachteil. Steinsalz kann Wärme besonders gut ableiten. Heiße radioaktive Abfälle können das Gestein also nicht schädigen. Es reagiert unter Druckbelastung plastisch, das heißt, dass es nicht spröde reagiert und zerbricht, sondern „fließt“. Daher kommt auch die Fähigkeit des Gesteins, Risse „zu heilen“. Dazu kommt, dass Steinsalz eine hohe Eigenstabilität besitzt. Aber Steinsalz kann sich in Wasser lösen, wenn es sich nicht um salzgesättigte Lösungen handelt und besitzt eine niedrige Sorptionsfähigkeit, das heißt, es hat ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber den langzeitrelevanten Radionukliden. Tongesteine haben eine sehr geringe Durchlässigkeit und besitzen ein hohes Sorptionsvermögen für Radionuklide. Das bedeutet, dass sie in Wasser gelöste Radionuklide binden können. Tongesteine haben eine hohe Plastizität, sie können sich also „anpassen“. Aber Tongesteine können Hitze nicht gut ableiten. Die Hitze kann zu Mineralumbildungen und somit auch zur Veränderung ihrer Eigenschaften führen.

Monika Hotopp ist die Sprecherin der Bundesgesellschaft für Endlagerung.
Monika Hotopp ist die Sprecherin der Bundesgesellschaft für Endlagerung. © Unbekannt | Bundesgesellschaft für Endlagerung


Wie wird die Entscheidungsfindung in den einzelnen Stufen ablaufen?

Es gibt drei Phasen in der Standortauswahl. Wir haben jetzt den ersten Schritt der ersten Phase abgeschlossen. Im zweiten Schritt sammeln wir weitere Daten, nehmen repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen vor, und grenzen die Teilgebiete genauer ein, zu so genannten Standortregionen. Diese schlagen wir dann zur übertägigen Erkundung vor. Die Vorschläge prüft die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung BASE. Außerdem gibt es eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit. Anschließend wird der Gesetzgeber ein Gesetz über die Standortregionen beschließen. Phase zwei ist die der übertägigen Erkundung. Sobald die Ergebnisse vorliegen, schlagen wir Standorte zur untertägigen Erkundung vor, wiederum nach dem genannten Prüfschema mit Aufsicht, Öffentlichkeitsbeteiligung und Gesetzgebung. In der dritten Phase findet die untertägige Erkundung statt. Am Ende steht dann der Standortvorschlag im Jahr 2031, über den wiederum der Bundesgesetzgeber befindet.

Mit welche Risiken ist zu rechnen?

Weder während der Errichtung, noch während der Betriebsphase des Endlagers darf von den radioaktiven Abfällen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen.

Wie ist der Zeithorizont für Planung, Genehmigung, Bau und Einlagerung?

Nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) wird angestrebt, sich im Jahr 2031 auf einen Standort festzulegen. Nach einer Phase für die Errichtung des Endlagers gehen wir davon aus, dass im Jahr 2050 mit dem Einlagern begonnen werden kann.


Aufgaben der BGE


Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) mit Sitz in Peine ist eine im Juli 2016 entstandene bundeseigene Gesellschaft. Gegründet wurde auf Grundlage des 2016 verabschiedeten Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur für die Endlagerung. Als designierter Vorhabenträger und Betreiber von Endlagern für radioaktive Abfälle gehört die BGE als öffentliches Unternehmen zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.


Die gesetzlichen Aufgaben der 1900 Mitarbeiter sind die Suche nach einem Endlagerstandort für hoch radioaktiven Atommüll sowie der Betrieb der Endlager. Die Asse-GmbH, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH sowie Teile des Bundesamtes für Strahlenschutz sind in der Gesellschaft am 20. Dezember 2017 aufgegangen.