Bremen. Pastor Olaf Latzel war wegen schwulenfeindlicher Äußerungen verurteilt worden und ging in Berufung. Warum der Gutachter umstritten ist.
Der im Berufungsprozess um den Bremer Pastor Olaf Latzel von der Staatsanwaltschaft abgelehnte Gutachter Christoph Raedel zieht sich zurück. „Er hat vor dem Hintergrund der Unruhen um seine Person, zu denen er sich ja aufgrund seiner Rolle nicht äußern könnte, darum gebeten, nicht weiter in der Sache tätig sein zu müssen“, sagte ein Sprecher des Bremer Landgerichts dem Radio-Bremen-Fernsehmagazin „buten un binnen“ am Montagabend. Die Kammer sei diesem Wunsch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung nachgekommen und habe seine Bestellung zum Sachverständigen widerrufen.
Der Professor der Freien Theologischen Hochschule Gießen war Anfang September von der Bremer Staatsanwaltschaft als Gutachter abgelehnt worden, weil sie ihn für möglicherweise befangen hielt. So hatte Raedel auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) erklärt, er vertrete die Auffassung, dass Homosexualität nicht mit der christlichen Lehre vereinbar sei und als Sünde bezeichnet werden müsse. Dies hatte zu heftiger Kritik von Theologen, Kirchenrechtlern und Verfassungsexperten geführt.
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Der Bremer Pastor war wegen Volksverhetzung verurteilt worden
„Ein neuer Sachverständiger ist noch nicht gefunden, ein Zeitfenster ist da aktuell nicht absehbar“, sagte der Gerichtssprecher. Der evangelisch-methodistische Theologe Raedel sollte darlegen, ob Latzels schwulenfeindliche Äußerungen möglicherweise durch die Bibel gedeckt sind. Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig sagte dazu dem epd: „Was die Bibel 'wirklich' sagt, ist im säkularen Rechtsstaat nun wirklich keine sinnvolle Frage für ein Gerichtsgutachten.“
Pastor Olaf Latzel ist im vergangenen November vom Amtsgericht Bremen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Latzel hatte nach Überzeugung des Gerichts in einem auf Youtube verbreiteten „Eheseminar“ zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzels Verteidiger Berufung eingelegt haben. Das Verfahren sollte Anfang kommenden Jahres beginnen, wird sich jetzt wohl aber aufgrund der Suche nach einem neuen Gutachter weiter verzögern.