Ahrensburg/Kiel. Die Schule in Schleswig-Holstein beginnt wieder – wer in Präsenz unterrichtet wird, muss sich testen lassen. Das gilt in Stormarn.

Für die Schüler in Schleswig-Holstein gehen am Montag die Osterferien zu Ende. Trotz steigender Infektionszahlen hält das schleswig-holsteinische Kultusministerium an möglichst umfassendem Präsenzunterricht fest. Der Fokus liege in den kommenden Wochen vor allem auf einem gesicherten Ablauf aller anstehenden Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden und an den berufsbildenden Schulen. „Das hat jetzt die höchste Priorität“, so Bildungsministerin Karin Prien (CDU).

Ministerin fordert Einhaltung der Hygieneregeln

Im Kreis Stormarn gilt: Für alle Schüler der Klassen 1 bis 6 ist wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke vorgesehen. Für die Jahrgangsstufen 7 bis 13 geht es mit Wechselunterricht weiter, alle Abschlussklassen und der Q-1-Jahrgang erhalten Präsenzangebote unter Hygienebedingungen.

„Präsenzunterricht ist das beste Mittel für Bildungsgerechtigkeit und gegen Lernrückstände und psychosoziale Folgen der Pandemie“, erklärte Prien. Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen erfordere jedoch besondere Vorsichtsmaßnahmen. Deshalb mahnte die Ministerin ausdrücklich konsequentes Abstand halten und Maske tragen an. Die Einhaltung der Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften seien nach wie vor oberstes Gebot.

Pro Woche sind zwei Tests vorgesehen

Hinzu kommt ab Montag die Pflicht zur Corona-Testung. „Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte müssen ab 19. April zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf“, so Prien.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, ist die Teilnahme am Präsenzunterricht fortan untersagt. Sie erhalten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen. Prien wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Möglichkeit hin, dass Eltern ihre Kinder nach einem Antrag vom Präsenzunterricht freistellen lassen können.

Schulen geben keine Einzeltests für daheim aus

Die Testpflicht sei ein weiterer Baustein, um möglichst viele Präsenzangebote machen zu können. Dafür würden den Schulen zwei Tests pro Woche und Person zur Verfügung gestellt. In der Regel sollen die Tests in der Schule vorgenommen werden. Es gebe aber ebenso die Möglichkeit, den Test in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder in einer Arztpraxis machen zu lassen.

Mit einer qualifizierten Selbstauskunft könne der Test allerdings auch zu Hause durchgeführt werden. „Mit dieser Möglichkeit möchten wir den Eltern entgegenkommen, die gegenüber einer Testung in der Schule Bedenken haben“, erläuterte die Ministerin. Sie wies jedoch darauf hin, dass Schulen derzeit noch keine Einzeltests für den häuslichen Gebrauch ausgeben könnten.

Prüflinge müssen sich nicht testen lassen

Ausgenommen von der Testverpflichtung sind nach den Worten der Bildungsministerin ausdrücklich alle Prüflinge. „Sie sollen durch ein möglicherweise unsicheres Schnelltestergebnis nicht verunsichert werden“, begründete Prien den Erlass. Das gelte insbesondere auch deshalb, weil es nicht möglich sein wird, „nach dem positiven Ergebnis eines Selbsttests rechtzeitig vor dem Prüfungstermin verlässlich einen überprüfenden PCR-Test zu realisieren“.

Ausgenommen sind zudem Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig durchzuführen. Sie sind solange von der Testpflicht befreit, bis Schulen Einzeltests mit nach Hause geben können.