Wenningstedt/Sylt . Der Denghoog ist “sensationell gut erhalten“. Doch der Bau von Ferienwohnungen könnte die Touristenattraktion gefährden.

Das 5000 Jahre alte Großsteingrab Denghoog in Wenningstedt, das viele Touristen vom Sylt-Besuch kennen, ist durch den Bau von Ferienwohnungen in direkter Nähe in Gefahr. Das befürchtet der Sylter Heimatverein Söl’ring Foriining, dem das Hünengrab aus der Jungsteinzeit gehört und der auch regelmäßig Führungen in der Grabkammer anbietet.

Drei Meter hoch ist der Hügel mit dem begehbaren Grab. Ein Hamburger Investor möchte in unmittelbarer Nähe des archäologischen Denkmals ein Haus mit vier Wohneinheiten für Feriengäste bauen. Dafür wird ein altes Haus abgerissen und durch den etwas größeren Neubau unter Reet mit Ferienwohnungen ersetzt. Dagegen protestiert der Verein. „Trotz aller Gutachten, die bestehen, habe wir große Sorge, dass eben doch etwas bei den Bauarbeiten passiert“, sagt Sven Lappoehn, Geschäftsführer des Heimatvereins. Das Hügelgrab könne durch die Bauarbeiten beschädigt werden.

Tonnenschwere Steine sind nur lose aufgelegt

„Sind die Erschütterungen zu groß, droht das Ding einzustürzen.“ Die Befürchtungen sind groß, dass das Grab mit seinen tonnenschweren Steinen, die nur lose aufgelegt sind, unwiderruflich Schaden nimmt. Unterstützung bekommt der Verein auch vom Freundeskreis Sölring Museen e. V., das sei eine „Katastrophe, die sich da anbahnt“. Der Freundeskreis wirft dem Archäologischen Landesamt Versagen vor: „Auf Sylt ist es versäumt worden, auf dieses wertvolle Grab bei der Unesco hinzuweisen. Das Landesamt hat bei der letzten B-Planänderung in Wenningstedt leider versagt.“

Zwar habe das archäologische Landesamt Schleswig-Holstein entsprechende Gutachten in Auftrag gestellt und werde die geplanten Bauarbeiten überwachen – aber, so befürchtet Sven Lappoehn vom Heimatverein: „Diese ganzen Maßnahmen gelten für Baudenkmäler, also für Gebäude, nicht aber für Bodendenkmäler.“ Anlass zur Sorge bereitet auch der geplante rund 500 Quadratmeter große Keller unter dem Neubau. „Die Hälfte der Hausfläche des Neubaus darf unterkellert werden. Wenn es stark regnet und das Regenwasser über die Ringdrainagen abfließt, kommt da eine Menge Wasser zusammen“, so Lappoehn. Das könne dazu führen, dass das Grundwasser absenkt. „Das wiederum kann Auswirkungen auf die Stabilität des Großsteingrabes haben.“

Per Laserscanner werden Veränderungen dokumentiert

Die Grabkammer besteht aus zwölf großen Findlingen und ist mit drei Decksteinen überdacht. Wenn sich der tonnenschwere mittlere Deckstein durch die Erschütterungen oder die veränderte Bodenstruktur verschiebe, müsse der Verein die Grabkammer für Besucher schließen, ein einmaliges archäologisches Denkmal sei in seinem Bestand bedroht. Sicher, sagt Sven Lappoehn, habe das Hünengrab keinen finanziellen Wert, aber eben ein ideellen und emotionalen. Zur Wintersonnenwende am 21. Dezember um 12 Uhr fällt das Licht in die Grabanlage und beleuchtet den weiter hinten liegenden sogenannten Spiegelstein.

Stefanie Klooß vom Archäologischen Landesamt bestätigt die Besonderheit dieses Monuments: „Das ist ein sensationell gut erhaltenes großes Megalithgrab inklusive Hügel. Das neue Haus wird in der Tat sehr dicht an dem Denkmal liegen.“ Das Amt habe jedoch alles genau überprüft, die zuständige Denkmalschutzbehörde die Baugenehmigung erteilt. Die Bauarbeiten würden penibel überwacht. „Per Laserscanner können die kleinsten Veränderungen an dem Grab dokumentiert werden“, sagt Klooß. Jede Erschütterung würde gemessen, und sollte diese einen bestimmten Wert übersteigern, ertöne ein Warnsignal auf der Baustelle und die Arbeiten würden gestoppt.

Bau- und Immobilienwirtschaft entwickelt sich stark

In einem Beitrag für die „Archäologischen Nachrichten“ schreiben Stefanie Klooß und Ulf Ickerodt, Leiter des Landesamts, dass der Streit um das Großsteingrab auch mit der sich stark entwickelnden Bau- und Immobilienwirtschaft auf Sylt zusammenhängt und der damit verbundenen Wohnungsnot für viele Einheimische. So hätten sich „Kritik und Protest auf eines von vielen Bauvorhaben fokussiert, das unmittelbar an ein archäologisches Kulturdenkmal grenzt“.

Der Eingang zum Megalith-Grab Denghoog auf Sylt.
Der Eingang zur Grabanlage in Wenningstedt. © dpa

Das Archäologische Landesamt prüft in jedem Einzelfall, ob eine Maßnahme Auswirkungen auf die Denkmalsubstanz hat oder wesentlich in die Umgebung eines Denkmals eingreift. „Zerstört ein solcher Eingriff die Denkmalsubstanz oder verändert er die Umgebungswirkung des Denkmals wesentlich, darf keine Genehmigung erteilt werden.“ Im Fall des Denghoogs wurde aber eine Genehmigung erteilt und mit einschränkenden Auflagen versehen. Ziel der Arbeit des Landesamt sei der Schutz der Umgebungswirkung des Denghoogs.

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In dem Beitrag für die „Archäologischen Nachrichten“ erläutern Stefanie Klooß und Ulf Ickerodt ihre Auffassung, wonach die Diskussion um den Denghoog viel zu emotional geführt werde: „Es zeigt sich aber auch, dass eine sachliche Diskussion und eine Auseinandersetzung mit Argumenten in der gesellschaftlichen Diskussion hinter lauten Protesten, Dramatisierungen und vereinfachten Forderungen zurückgedrängt wurden.“