Wenningstedt. Tourismus-Zentrale wirft dem Pächter des Sylter Strandlokals in Wenningstedt eine „Kampagne“ vor
Erst kurz vor Silvester war bekannt geworden, dass das berühmte Strandlokal Wonnemeyer in Wenningstedt auf Sylt schließt – und abgerissen werden soll. Über die Gründe ist ein Streit entbrannt. Die Betreiberfamilie und die Gemeinde Wenningstedt-Braderup hatten in den vergangenen Monaten über eine Verlängerung des auslaufenden Pachtvertrags um weitere vier Jahre verhandelt.
Nun wirft die Tourismus-Zentrale der Betreiberfamilie eine „Kampagne“ vor. Wie das Abendblatt bereits berichtete, hatte es Unstimmigkeiten über die Ertüchtigung der Statik gegeben. Der Vertragsentwurf enthalte diesbezüglich Auflagen, die einem wirtschaftlich tragbaren Fortbetrieb „vollkommen entgegenstünden“ und über deren Verhandlung sich die Gemeinde nicht flexibel zeige, teilte die Familie Wonneberger/
Meyer am Sonntag mit.
Schäden durch Stürme und einen Brand haben eine Kompletterneuerung des Wonnemeyer an der Westküste der Nordseeinsel notwendig gemacht. Als Bedingung für die Verlängerung der Pacht forderte die Gemeinde daher eine Erneuerung der Pfahlkonstruktion des seit dem letzten großen Sturm noch nicht ausgebesserten Podests. Die für die Verhandlungen der Gemeinde zuständige Tourismus Service Wenningstedt Braderup GmbH &Co KG (TSWB) veranschlagte demnach für eine langfristige Lösung mit Stahlbohrpfählen 400.000 Euro. Knackpunkt war die Frage der Kostenübernahme: Inwiefern die Investition nach den weiteren vier Jahren Pacht von einem neuen Pächter mitfinanziert worden wäre, wollte die TSWB offenbar nicht festlegen. „Es ist sicher nachvollziehbar, dass sich eine Investition von 400.000 Euro innerhalb von vier Jahren nicht amortisieren lässt, insbesondere dann, wenn man nach vier Jahren quasi enteignet wird“, kommentiert die Familie das Angebot. Der Tourismus-Service stellt dies anders dar: Man sei den jetzigen Pächtern bei Verhandlung der Vertragsmodalitäten entgegengekommen. Das Angebot zur Verlängerung habe vorgesehen, „die sehr günstige Pacht auch über die nächsten vier Jahre nicht zu erhöhen.“ Angesichts dessen sei es nur fair gewesen, vom Pächter zu verlangen, dass dieser „seiner Investitionspflicht im Interesse einer sicheren Benutzung der Anlagen nun nachkommt“.