Hannover. Vor dem kleinen Nord-Derby verhängt die Bundespolizeidirektion Hannover ein strenges Mitführverbot. Was Fans alles nicht dürfen.

Die Bundespolizei bereitet sich mit Hochdruck auf das Fußballspiel zwischen SV Werder Bremen und Hannover 96 vor. Anpfiff ist Sonntag, 18 Uhr, in Bremen. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat deshalb ein weit reichendes Mitführverbot von bestimmten Gegenständen in Zügen und auf Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes verhängt, um Randale und Ausschreitungen zu verhindern.

Dazu gehören Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnische Gegenstände, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenstände. Das Mitführverbot gelte für alle Personen, die die Zustiegsbahnhöfe betreten oder sich dort aufhalten. Als Schutzbewaffnung gelten insbesondere Quarzsandhandschuhe, Schlagschutzhandschuhe und Mundschutz. Bei Verstoß droht ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro.

OLG-Entscheidung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte mit Urteil von 2011 (Aktenzeichen: 2 Ss 36/11) entschieden, dass das Mitführen von Mundschutz im Rahmen eines Fußballspiels als strafbarer Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zu werten ist. In dem bloßen Mitführen einer solchen Schutzwaffe sieht der Gesetzgeber ein sicheres Indiz für offenkundige Gewaltbereitschaft.