München . Die Unstimmigkeit über das angeblich durch Peter Pane kopierte Raumkonzept beschäftigte die Gerichte. Peter Pane: “Eine Posse“.

Als vor mehr als einem Jahr parallel die Burger-Ketten Hans im Glück und Peter Pane in ganz Deutschland expandierten, bemerkten die Kunden große Ähnlichkeiten in der Architektur der Restaurants. "Hans im Glück" als vormaliger Franchisegeber des Peter-Pane-Betreibers stieß sich an dem Raumkonzept, das sich nach Ansicht der Firma am Aussehen der eigenen Kette orientiert hatte. Daraufhin erhob Hans im Glück eine Unterlassungsklage gegen den Peter-Pane-Betreiber Patrick Junge, Spross der gleichnamigen Lübecker Bäcker-Dynastie.

In diesem Streit hat das Landgericht München I jetzt eine rechtskräftige Entscheidung getroffen. Demnach hatte es damals tatsächlich zu große Parallelen zwischen den Restaurants der beiden Betreiber gegeben. Gegenstand des Streits war die Raumgestaltung eines Peter-Pane-Lokals in Binz auf Rügen. Allerdings war das Aussehen "zwischenzeitlich bereits geändert" worden, schreiben die Richter in ihrem Urteil, das dem Abendblatt vorliegt.

"Das Urteil hat keinerlei Auswirkungen auf die Peter-Pane-Restaurants", sagte Jörg Forthmann, Sprecher bei Peter Pane, und nennt die Beschäftigung des Gerichts mit dem Fall eine "Posse". Forthmann: "Das heutige Urteil ist vollkommen wertlos, und das wissen auch alle Beteiligten". Peter Pane betreibt heute fünf Lokale in Hamburg, 18 Bistros sind es bundesweit.