Pastoren und Pastorinnen in der evangelischen Kirche sind in einer Gemeinde für die Verkündigung (Predigt), für Sakramente (Abendmahl, Taufe) sowie für Leitungsfragen, Jugend- und Seniorenarbeit und Amtshandlungen wie Beerdigungen sowie Trauer­feiern zuständig. Im Unterschied zur katholischen Kirche dürfen sie verheiratet und auch geschieden­ sein. In Süd- und Ostdeutschland werden Pastoren­ Pfarrer genannt.

Katholische Priester haben ähnliche Aufgaben wie Pastoren, nur wird das Amt theologisch anders gewichtet. Es gilt die Ehelosigkeit. Frauen haben keinen Zugang. (esh)